Samsung umgeht offenbar das zurzeit geltende Verkaufsverbot für das Tablet Galaxy Tab 10.1 durch überarbeitete Versionen. In Online-Shops werden zurzeit die beiden Gerätevarianten Galaxy Tab 10.1N P7501 und Galaxy Tab 10.1N P7511 angeboten. Das vom Verkaufsverbot betroffene Gerät trägt die Modellnummer P7500.
Samsung Galaxy Tab 10.1 P7501 | (c) Cyberport
Die Pressevertretung von Samsung Deutschland bestätigte uns heute die neuen Geräteversionen, ihren Angaben zufolge unterscheiden sich die Geräte von den älteren Gerätevarianten im Design und in der aktualisierten Betriebssystemsversion. Beim P7501 und dem P7511 reicht der Rahmen bis auf die Frontseite, während bei den früher gelaunchten Geräten die Glasoberfläche praktisch die gesamte Vorderseite einnimmt. Auch die Lautsprecher wurden verändert. Zudem werden die beiden überarbeiteten Modelle mit Android 3.2 Honeycomb ausgeliefert.
In anderen markanten Features wie Prozessorleistung (Dual-Core mit 1 Gigahertz), Größe des Arbeitsspeichers (1 Gigabyte), Display-Auflösung (1.280x800 Pixel) und Größe (257x175x8,6 Millimeter) und Gewicht (570 Gramm) des Gehäuses stimmen dagegen die Angaben zu der neuen Tablet-Version Galaxy Tab 10.1 P7501 mit denen zum Samsung Galaxy Tab 10.1 P7500 überein. Auch die Specs zum Modell P7511 gleichen denen des jüngst vorgestellten Modells P7510, das kein UMTS für mobile Datenübertragungen, sondern nur Wlan für den Internetzugang an Hotspots unterstützt.
Online-Händler in Deutschland bewerben das Samsung Galaxy Tab 10.1N P7501 für Preise ab etwa 555 Euro ohne Vertrag. Bei Cyberport ist das neuere Tablet in weißer Farbe und mit 16 Gigabyte Speicherkapazität zum Beispiel für 549 Euro zuzüglich 5,99 Euro Versandkosten erhältlich. Die Auslieferung soll innerhalb von vier Tagen erfolgen, schreibt der Händler.
Das Samsung Galaxy Tab 10.1 P7500 ist zum Streitobjekt zwischen Apple und Samsung geworden und darf laut Gerichtsbeschluss zurzeit nicht von Samsung in Deutschland verkauft werden. Apple wirft dem Konkurrenten vor, mit dem Galaxy Tab 10.1 ein geschütztes Geschmacksmuster von Apple zu verletzen. Das Berufungsverfahren wird am 20. Dezember weiter verhandelt.
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Du bist nicht dabei?>>Das neue Design ist aber eindeutig ein dicker Mittelfinger an das triviale Geschmacksmuster von Apple :D <<
—> Na, ob man angesichts eines mehrmonatigen Verkaufsverbots auf mehreren wichtigen Märkten hier noch von einem Stinkefinger sprechen kann ……
"Diese N(neu?) Variante sieht aber kaum anders aus, so bleibt nur zu hoffen das Samsung auch hier wieder auf die Nase fällt."
Unwahrscheinlich, da die Vorderseite nicht mehr nur aus Displayglas besteht. Das Geschmacksmuster wird also nichtmehr verletzt.
Das neue Design ist aber eindeutig ein dicker Mittelfinger an das triviale Geschmacksmuster von Apple :D
Birk
"Ne, Sinn der Sache, war es den Mitbewerber per Rechtsweg zu stören."
War es so? Es wurde ein eingetragenes Geschmacksmuster verletzt, weil das vorgestellte Tablet dem "Original" viel zu ähnlich sah.
Diese N(neu?) Variante sieht aber kaum anders aus, so bleibt nur zu hoffen das Samsung auch hier wieder auf die Nase fällt.
Macht beide rote Kreuze im Kalender ;-)
@ Pf:
>>Warum "umgeht"? War das nicht Sinn der Sache?
Da fragt man sich doch willkürlich: "Warum nicht gleich so, Samsung?" <<
—> Daß wir mal 100% einer Meinung sein könnten, hatte ich kaum noch zu hoffen gewagt. ;-))
> "Ne, Sinn der Sache, war es den Mitbewerber per Rechtsweg zu stören. " [Birk]
Stimmt, wie konnte ich das vergessen. ;-)
> "Daß wir mal 100% einer Meinung sein könnten, hatte ich kaum noch zu hoffen gewagt. ;-))" [Macianer]
Das kam sogar schon öfter vor. Wir müssen nur aufpassen, dass es nicht zu oft wird, sonst bröckelt das Weltbild derer, die mich einen Apple-Hasser nennen. ;-)
> "Diese N(neu?) Variante sieht aber kaum anders aus, so bleibt nur zu hoffen das
> Samsung auch hier wieder auf die Nase fällt." [mobilefreak]
Was wieder zeigt wie wackelig doch so ein Geschmacksmuster ist und wie stark es auf die jeweilige Interpretation ankommt...