Das in München ansässige Patentverwaltungs-Unternehmen IPCom will so schnell wie möglich alle UMTS-fähigen Endgeräte vom deutschen Markt verbannen lassen. IPCom streitet seit 2009 mit HTC und schon länger mit Nokia um Patentlizenzgebühren. HTC hat heute die Berufung gegen ein früheres Urteil zurückgezogen.
HTC-Chef Peter Chou | (c) Areamobile
Grundlage für die Drohung von IPCom ist ein Urteil des Landgerichtes Mannheim von Februar 2009 gegen HTC (Az: 7O 94/08). Darin wurde dem Patentverwerter das Recht an Patenten zugesprochen, die für den Einsatz von UMTS-Telefonen notwendig sind. Diese UMTS-Patente hatte IPCom 2007 von der Robert Bosch GmbH, die als Mitglied des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen (ETSI) maßgeblich an der Entwicklung von UMTS-Normen beteiligt war, gekauft. Die Münchner Firma ließ das Urteil aber zunächst nicht vollstrecken, weil sie nach eigenen Angaben auf eine Lösung am Verhandlungstisch hoffte (wir berichteten).
Der Widerspruch von HTC sollte eigentlich am Montag vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe verhandelt werden (Az: 6 U 38/09). Das Unternehmen hat aber inzwischen den Berufungsantrag zurückgenommen. IPCom wertet diesen Schritt als fehlendes Vertrauen in die eigenen Erfolgschancen vor Gericht. "Offenbar sieht HTC ein, in diesem Fall keine realistischen Chancen auf einen Sieg zu haben - die Gerichte haben deutlich gemacht, dass HTC gegen unsere Patente verstößt, und uns mit den Mitteln versehen, dem ein Ende zu setzen", sagt Bernhard Frohwitter, Managing Director von IPCom, in einer Areamobile vorliegenden Erklärung. Da HTC IPCom nie ein angemessenes Lizenzierungsangebot unterbreitet habe, will der Patentverwalter nun seine Rechte durchsetzen, was - so heißt es weiter in der Erklärung - voraussichtlich zu einer Verbannung der HTC-Geräte aus den deutschen Läden führen werde. Das Mannheimer Urteil sei mit sofortiger Wirkung und ohne Sicherheitsleistungen vollstreckbar.
Konkret geht es um ein sogenanntes Serie-100-Patent (EP 1186189), das sich auf ein Verfahren zur Staffelung von Verbindungen in unterschiedlich prisorisierte Gruppen bezieht. Beispielsweise ermöglicht dieses Verfahren es, Notrufe per Handy abzusetzen, auch wenn die jeweilige Mobilfunkzelle überlastet ist. Der dahinter liegende Algorithmus werde als Standard von Geräteherstellern weltweit genutzt, teilte IPCom uns heute mit.
Nokia musste im Februar 2011 vor dem Landgericht Mannheim sowie im Juni dieses Jahres vor einem britischen Gericht (Case Number: HC10 C01233) Niederlagen gegen IPCom hinnehmen. Die Finnen hatten bereits 2006 begonnen, mit Bosch über den Abschluss eines Lizenzvertrages zu diesen UMTS-Patenten zu verhandeln. Beide Parteien konnten sich jedoch nicht über die Höhe der Lizenzgebühr einigen. Sie hatten unterschiedliche Auffassungen davon, wie hoch eine solche Lizenzgebühr nach FRAND (Englische Abkürzung für "fair, vernünftig, nicht-diskriminierend") sein sollte. Nokia hatte Bosch die Einmalzahlung von 35 Millionen Euro angeboten und vertrat die Ansicht, einen Anspruch auf einen Lizenzvertrag mit Bosch zu haben. Die Richter des Kartell- und Patentsenats am Oberlandesgericht Karlsruhe verneinten in einer Entscheidung vom März 2011 die Wirksamkeit eines solchen Lizenzvertrags. Der Streit zwischen Nokia und IPCom dauert ebenfalls an.
IPCom will gegen Nokia eine ähnliche gerichtliche Verfügung wie gegen HTC anstrengen, heißt es in der heute uns zugesandten Erklärung des Patentverwalters. Die Verfahren gegen HTC und Nokia beträfen dieselben Patente und würden vor demselben Gericht von denselben Richtern verhandelt.
Kerngeschäft von IPCom ist nach eigenen Angaben die weltweite Lizenzierung von Patenten aus dem eigenen Patentportfolio an Geräte-Hersteller. Das Unternehmen ist im Besitz von rund 160 Patentfamilien bzw. 1.000 Einzelpatenten für den Mobilfunk. Darunter befinden sich 35 Patentfamilien, die wesentlich für die Mobilfunkstandards GMS, GPRS und UMTS sowie für 3G-Erweiterungen sind.
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Du bist nicht dabei?Boca, ich verstehe immer noch nicht, warum du BGE und "Sozialsmus" (oder das was du dafür hälst) irgendwie in Verbindung bringst.
Das BGE ist ein urliberales Konzept und die "Sozen" und Linken lehnen es fast durchgehend ab. Die FDP hingegen bewegt sich mit dem "Bürgergeld" stark in die Richtung und die sind wohl unverdächtig dem Sozialimus nahezustehen.
Aber in deinem naiven, simplen Weltbild ist das alles einen Soße, oder?
Wegen der Schwarzarbeit: Einige der BGE-Konzepte sehen eine deutlich stärkere Besteuerung de Konsums vor (Linke hassen sowas), was das Problem mit der Schwarzarbeit marginalisieren würde. Aber ich glaube, all solche Details sind dir viel zu kompliziert. Hauptsache draufhauen. Ein bißchen weniger "Meinung" und mehr "Wissen" würde dir bei diesen Themen gut zu Gesicht stehen.
schwarz = cdu
rot = spd
ich dachte soweit würde das allgemeinwissen noch gehen ;-)
q Boca, Das wäre dann aber laut Macianer dumpfer Populismus. Mit "Rot" meinte Nohtz sehr wahrscheinlich die "Sozies" ;).
Maci
Man vergisst zu gern das die Gewerkschafter nebst sozis in den aufsichtsräten wohl die nettesten Jobs haben ;-)
>>rot wie schwarz sind doch mit ihrer gesetzgebung daran interessiert, politik für die konzerne zu machen (um demnächst nen AR-platz zu ergattern, spätestens nach der politkarriere)…<<
—> Sorry, aber das ist doch dumpfer Populismus, wie er gerne von den Champagner trinkenden Köpfen der SED / PDS / Die Linke verbreitet wird.
Ich lasse mich hier nicht als "Gut-Mensch" beschimpfen. Das ist für mich kein Schimpfwort ;-)