HTC hat seine Berufung gegen ein früheres Urteil des Karlsruher Oberlandesgerichts zurückgenommen, um eine formelle Entscheidung zu zwei weiteren Patenten im Besitz der gegnerischen Partei IPCom zu vermeiden. Das vermutet der Patentrechtsexperte Florian Müller nach einem Gespräch mit einer mit dem Streitfall vertrauten Person.
HTC-Chef Peter Chou | (c) Areamobile
Nach Ansicht von Müller ist der Grund für den Rückzieher von HTC nicht in dem Anspruch von IPCom auf das Patent EP1186189 zu suchen, sondern in zwei weiteren IPCom-Patenten, die in dem ursprünglich für den morgigen Montag angesetzten Berufungsverfahren verhandelt worden wären. IPCom habe die beiden Patente EP1841268 und DE19910239 zwar nicht in dem Ausgangs-Rechtsstreit vor dem Landgericht Mannheim eingebracht, nachträglich aber diese zulässigerweise zur Streitsache hinzugefügt. Durch das Zurückziehen der Berufung verhindert HTC, dass es bezüglich dieser beiden nachträglich hinzugekommenden Patente von IPCom eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe geben wird, schreibt Müller in seinem Blog Foss Patents. Möglicherweise hätte das Gericht schon gleich am Montag eine entsprechende Entscheidung gefällt. Wolle IPCom jetzt eine Entscheidung zu diesen beiden Patenten erzwingen, müsse das Unternehmen dafür wieder ein Gericht erster Instanz anrufen.
HTC selbst hat dem Patentrechtsexperten zufolge einen anderen Grund für das Zurückziehen des Berufungsantrags angegeben. "Der Einspruch war gegenstandslos geworden, da das deutsche Bundespatentgericht im Vorfeld die betreffende Forderung der IPCom für ungültig erklärt hatte. IPComs ursprüngliche einstweilige Verfügung betraf nur ein HTC Smartphone, das inzwischen nicht mehr in Deutschland verkauft wird", erklärte der taiwanische Hersteller von unter Android und Windows Phone 7 laufenden Smartphones. Darüber hinaus habe HTC die Integration der UMTS-Standards modifiziert. "Selbst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass das Mannheimer Gericht erneut eine einstweilige Verfügung verhängt, wird das keine Auswirkungen auf den Verkauf von HTC Smartphones in Deutschland haben", teilt HTC mit. [Update-Ende]
Müller sieht das anders: Seinen Ausführungen nach hat das Urteil des Bundespatentgerichts bislang keine rechtlichen Folgen, da beide Parteien in dem Streitfall danach den Bundesgerichtshof (BGH) angerufen hätten. Bis der BGH in dieser Sache entscheidet, könnten laut Müller noch gut zwei Jahre vergehen.
Sofort könnte dagegen die Verfügung des Landgerichts Mannheim durchgesetzt werden, erklärt der Patentrechtsexperte. IPCom müsse dafür keine weitere Sicherheitsleistung hinterlegen, und das Risiko, später eventuell von HTC für Schäden haftbar gemacht zu werden, sei gering, da HTC dafür beweisen müsse, dass der gesamte relevante Patentanspruch von IPCom (Claim 11, EP1186189) ungültig sei - dem stehe aber die vorherige Entscheidung des Bundespatentgerichts entgegen. IPCom hatte am Freitag angekündigt, nach HTCs Zurückziehen des Berufungsantrags seine im Verfahren in erster Instanz zugesprochenen Rechte jetzt durchsetzen zu wollen.
IPCom hatte laut Müller damals zwei HTC-Firmen verklagt: HTC Corporation in Taiwan und HTC Europe Co Limited. Der Handy-Hersteller könne nicht über andere Tochterfirmen ein Verkaufsverbot in Deutschland umgehen. Laut Müller hat IPCom in separaten Verfahren auch die beiden deutschen HTC-Vermarktungspartner Telekom (T-Mobile) und Vodafone verklagt, diese Verfahren würden in Düsseldorf verhandelt. Erwartet wird, dass HTC jetzt schnell IPCom ein Lizenzierungsangebot unterbreiten wird, um seine Handys im lukrativen Weihnachtsgeschäft weiterhin in Deutschland verkaufen darf. Da das relevante IPCom-Patent als wesentlich für 3G-Handys angesehen wird, muss der Münchener Patentverwalter Geräteherstellern eine Lizenzierung auf FRAND-Basis (fair, vernünftig, nicht-diskriminierend) ermöglichen.
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Du bist nicht dabei?Schon krass, welche Blüten das alles treibt. Eigentlich sollten Patente zum Innovationsschutz da sein. Das es Firmen gibt, die ausschließlich davon leben für Patente Geld zu verlangen zeigt doch wie verkehrt das System ist. Patente sollten nur die Firmen haben dürfen, die auch wirklich selbst fähig sind diese zu nutzen, finde ich.
@AM:
Die Stelle an der das Update eingefügt wurde ist etwas unpassend, finde ich. So kommt folgendes zu stande:
> "Selbst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass das
> Mannheimer Gericht erneut eine einstweilige
> Verfügung verhängt, wird das keine Auswirkungen
> auf den Verkauf von HTC Smartphones in
> Deutschland haben", teilt HTC mit.
> Müller sieht das anders: Seinen Ausführungen
> nach hat das Urteil des Bundespatentgerichts
> bislang keine rechtlichen Folgen.
tja...
da muß man sich auch fragen inwieweit diejenigendie jene Patente brauchen zu fahrlässig unterwegs sind.-
patentrolle....
kaufen sich patente um dann zu klagen....
Auch wenn ich es schon woanders (mit Link) gepostet habe. Ich persönliche bezweifle, das 12 Mllrd. Euro für grundlegende Patente angemessen sind. Wenn dem so wäre kann ich z.B. nicht nachvollziehen warum die "3G-Klage" von Samsung gegen Apple abgelehnt wurde und beide an den Verhandlungstisch geschickt wurden.
Aber laut HTC verletzt ja kein aktuelles in DE kaufbares Phone dieses Patent (EP1186189): http://www.n-tv.de/ticker/Computer/HTC-will-weiter-Smartphones-in-Deutschland-verkaufen-article4875071.html