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Autor: Rene Melzer | 31.01.2012 - 09:40 | (3)

iPad: Apple klagt erneut in China wegen iPad-Namensrechten

Apple klagt erneut gegen den chinesischen Monitor-Hersteller Proview wegen der Namensrechte am iPad. Das Unternehmen aus Kalifornien fordert die Übertragung der Marke auf seinen Namen und den Ersatz der Verfahrenskosten.

iPad: Apple klagt erneut in China wegen iPad-Namensrechten

iPad: Apple klagt erneut wegen Namensrechten um das Tablet in China | Foto: areamobile

Der Streit um die iPad-Namensrechte in China geht weiter. Apple ist gegen das Urteil vom Dezember vergangenen Jahres in Berufung gegangen. Damals entschied ein chinesisches Gericht, dass der Markenname iPad dem dort ansässigen Unternehmen Proview Technology gehört, einem Hersteller von Monitoren.

Proview hatte sich die Markenrechte für die Bezeichnungen IPAD und iPAD in den Jahren 2001 und 2004 in verschiedenen Regionen der Welt gesichert. 2006 verkaufte der in Taiwan ansässige Mutterkonzern die globalen Rechte wieder. Abnehmer war das Unternehmen IP Application Development (IPAD), das sie später an Apple übergab. In China ist die Marke jedoch weiterhin im Besitz des Tochterunternehmens, so das Gerichtsurteil vom Dezember 2011.

Apple behauptet in der Berufungsklage, dass der taiwanische Teil von Proview auch im Namen der in Shenzhen ansässigen Tochter handelte, als er die Rechte an der Bezeichnung IPAD und iPAD verkaufte. Der kalifornische Hersteller verlangt jetzt die Übertragung der Namensrechte am iPad in China auf sich und den Ersatz der entstandenen Kosten von etwa 636.000 US-Dollar, wie ein Anwalt von Proview auf Anfrage der Nachrichtenagentur IDG News erklärte.

Themen: iPad
Quelle: PC World, CIO
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Kommentare
  1. 31.01.12 11:47 M.a.K (Expert Handy Profi)

    Apple klagt :D

  2. 31.01.12 11:20 bocadillo (Professional Handy Master)

    Nohtz

    Unter Umständen...ja!!!

    Die GEgenseite such sich meist das schächste Glied in der Kette aus...dann geht es um den Sitz der Gesellschaft bzw. Untergesellschaft.

    Es macht keinen Sinn ein amerikanische Mutterunternehmen wegen nichteingehaltener Umweltrichtlinien in D zu verklagen wenn es in D eine Untergesellschaft gibt die dafür verantwortlich ist( wie z.B. Opel).

  3. 31.01.12 10:46 nohtz (Advanced Handy Master)

    also wenn apple klagt ist mutter=tochter?
    aber wenn apple-tochter (europa) verklagt wird, hat das mit der mutter nix zu tun?

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