Apple ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, den Verkauf des Samsung Galaxy Tab 10.1N in den EU-Staaten verbieten zu lassen. Das Landgericht Düsseldorf hat einen Antrag auf eine entsprechende Einstweilige Verfügung gegen das Samsung-Tablet abgewiesen.
Samsung Galaxy Tab 10.1N P7501 im Vergleich mit Galaxy Tab 10.1 P7500 | (c) Areamobile
Nach Ansicht der Richter verletzt das Samsung Galaxy Tab 10.1N nicht das geschützte Community-Design von Apple, sondern unterscheide sich in ausreichendem Maße vom Apple iPad (Az.: 14c O 292/11). Damit verstoße Samsung mit dem Tablet auch nicht gegen das deutsche Wettbewerbsrecht, und das Gerät bleibt weiterhin erhältlich in deutschen Shops. Bei Apples iPad-Geräten und Samsungs Galaxy Tab 10.1N handle es sich um "gleichwertige Konkurrenzprodukte". In einer Mitteilung begrüßte Samsung die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf und versicherte, auch künftig alles zu unternehmen, damit die Kunden die Samsung-Geräte weiterhin im Handel vorfinden.
Apple hatte den Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen das Samsung Galaxy Tab 10.1N im November vergangenen Jahres gestellt. Dem iPad-Hersteller gehen die von Samsung am Schwestermodell des Galaxy Tab 10.1 vorgenommenen Änderungen nicht weit genug. Das Unternehmen aus Cupertino befürchtet, dass Samsung durch den Vertrieb des Galaxy Tab 10.1N die Käufer über die Herkunft des Geräts täusche und und die Bekanntheit der iPad-Geräte in unlauterer Weise ausnutze.
Diese Gefahr besteht nach Ansicht des Gerichts nicht: "Eine Herkunftstäuschung scheide schon deshalb aus, weil potentielle Käufer zwischen den bekannten Unternehmen, deren Marken auch deutlich auf den Produkten aufgebracht seien, ohne weiteres unterscheiden könnten. Außerdem könne von einer nahezu identischen Nachahmung bei dem abgeänderten Galaxy Tab 10.1N nicht mehr die Rede sein", teilte es mit.
Das Samsung Galaxy Tab 10.1N P7501 weist im Vergleich zum Galaxy Tab 10.1 P7500 ein leicht verändertes Design auf und läuft unter der neueren Android-Version 3.2 Honeycomb, während die weiteren Spezifikationen denen der Vorgängerversion des Tablets gleichen. Das Galaxy Tab 10.1 ist seit August 2011 vom Verkauf in Deutschland ausgeschlossen.
Laut Foss Patents ist die Entscheidung auch hilfreich für Motorola. Sie macht es unwahrscheinlicher, dass Apple auf Basis desselben Community-Designs ein Verkaufsverbot des Motorola-Tablets Xoom in Düsseldorf durchsetzen kann.
Und auch gegen Samsung klagt Apple vor weiteren Gerichten weiter: Bloomberg berichtet heute, Apple habe gestern vor einem Bundesgericht in San Jose, Kalifornien, eine Klage gegen Samsung eingereicht. Worum es hier gehen wird, konnte der Nachrichtendienst noch nicht darlegen.
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Du bist nicht dabei?Ich dachte Apple wäre gegen einstweilige Verfügungen.
Ach stimmt, das galt ja nur für Klagen, die technischer Natur sind. Wie pratkisch. ;-)
Aber wir wissen ja wie es ist.
"So, wie Du hier Beiträge, deren inhaltliche Bedeutung eigentlich jedem ganz klar ist, auf äußerst aggressive Art auseinanderpflückst, empfinde ich dieses Vorgehen als dem Forum nicht förderlich und damit als destruktiv. "
--> Dann erwarte ich eine Reaktion Deiner Einschätzung entsprechend (siehe Forenregeln). Denn so ein äußerst Aggressiver und desktruktiver Poster hat ja hier sicherlich nichts verloren...
Das hier ist der falsche Abteil für das Gespräch.
Bitte nur noch zum Thema passendes schreiben.
Gruß,
Mike Leitner
Nöö, sehe ich auch anders. Für mich gibt es einen ipod und einen MP3 Player.
Liegt wohl auch daran, das ich Ü30 bin. Da macht das alter auch was aus. Frag mal einen 10 jährigen, ob er Videokassetten kennt? :-)
Es gibt einen Begriff, der Generationen überdauert, - die Golf Klasse. Der prägt eine ganze Kategorie in seinem Segment.
Was vllt ein treffenderer Vergleich ist, lieber ben, ist der MP3 Player, den man auch fast nur noch als iPod kennt.
@Gorki: Kein Thema, das wollte ich ja erreichen.
Bitte klärt diese Angelegenheit per PN.
@beinhart
Zur Info.... aus meiner Sicht ist der Post 14 von Gorki weder destruktiv noch agressiv gehalten. Soweit klar?