Apple darf das iPad in Shanghai weiter verkaufen. Ein dortiges Bezirksgericht hat den Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Verkauf des Apple-Tablets abgewiesen. In China beansprucht das Unternehmen Proview die Rechte an der Bezeichnung iPad.
Apple iPad 2 | (c) Hersteller
Wie das Wall Street Journal berichtet, hat das Bezirksgericht in Shanghai das weitere Verfahren verschoben, um eine Entscheidung des Hohen Volksgerichts der Provinz Guangdong abzuwarten. Dort verhandeln die Richter am kommenden Mittwoch eine Berufung von Apple in einem anderen Verfahren um die Namensrechte.
Wie berichtet hatte Proview Apple im Jahr 2010 wegen der Markenrechte an der Bezeichnung iPad verklagt und Ende 2011 von einem chinesischen Gericht Recht bekommen. Der in China ansässige Auftragsfertiger für Monitore und Flachbildfernseher hatte sich in den Jahren 2000 und 2004 die Bezeichnungen IPAD und iPAD in China und weiteren Ländern markenrechtlich schützen lassen. 2006 verkaufte die in Taiwan ansässige Tochtergesellschaft die globalen Rechte über eine dritte Firma an Apple. Die chinesische Muttergesellschaft behauptete allerdings im Verfahren, zu dem Zeitpunkt die Markenrechte besessen zu und für die Abgabe keine Einwilligung gegeben zu haben.
In einigen anderen Städten folgten die Gerichte dieser Argumentation von Proview und entschieden gegen Apple. Daraufhin wurden angeblich sogar einige zum Verkauf angebotene iPads beschlagnahmt. Proview hat in mindestens 20 weiteren Städten in China gegen das Apple geklagt.
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Du bist nicht dabei?@Eichyl
Du hast es drauf...
"Das wäre dann ein (arglistige) Täuschung und kein Irrtum, großer Unterschied ;)"
Und worin liegt nun der Unterschied zwischen dem Fall oben und meinem beschriebenen Szenario? Wer will jetzt nachweisen was nun richtig ist?? Schließlich könnte es auch eine Täuschung der Firma Proview sein.
@boca
"Und das ist genau der Punkt, denn China ist nochmal ein ganz anderes Thema."
Eben...Ich denke es wird so entschieden, wie es für die Chinesische Wirtschaft besser ist und wer sich besser mit dem Namen identifizieren kann. In diesem Fall wäre dies ganz klar Apple.
Ich frag mich sowieso wieso man so einen Vertrag 6 Jahre nach dem Verkauf noch anfechten kann...
"Ist halt schwer zu sagen wer hier wirklich Recht hat... "
Und das ist genau der Punkt, denn China ist nochmal ein ganz anderes Thema.
ach und ich beziehe mich natürlich auch nur auf die deutsche Rechtslage. Keine Ahnung wie es in China aussieht.
Aber da Japan und Thailand zum Beispiel annähernd das gleiche Rechtssystem wie wir habe könnte es in China ja auch so sein. Auseinanderhalten kann man die ja eh nicht... :)
Naja man muss sich da schon entscheiden.
Geht man davon aus, dass Mutter und Tochter als Einheit zu betrachten sind und dass die Tochter den Vertrag über die globalen rechte abschließen durfte, dann kann sich die Mutter dagegen jetzt nicht mehr wehren. Das wäre aber auch die einzige Konstellation, in der sie selbst an fechten könnte,weil sie dann selbst Vertragspartei wäre. Dann würde aber auch kein anfechtungsrecht bestehen, weil auch quasi ein einheitlicher Wille bestanden hätte.
Hat allerdings die Tochter einen eigenen Vertrag geschlossen und ist nur über das hin ausgegangen was sie eigentlich durfte, dann kann die Mutter nicht anfechten.Sie ist dann nicht Vertragspartei.
Und wenn jemand einfach etwas verkauft und es dann irgendwann später wieder anfechten/widerrufen will dann geht das einfach nicht. Erst hat ja kein anfechtungs/widerrufsrecht. Das hat dann auch nix mit arglistischer Täuschung zu tun.
"Inwiefern sollte die Muttergesellschaft denn einen fremden Vertrag (den zwischen der Tochtergesellschaft und Apple) anfechten können? Das wäre wenn dann Aufgabe der Vertragsparteien also der Tochter oder Apple selbst."
Indem Rechte der Muttergesellschaft bei Vertragsschluss verletzt werden bzw. die zu übertragende Sache im Eigentum der Muttergesllschaft liegt. Hier waren die Namensrechte für China angeblich nicht Vertragsbestandteil - Apple ging aber davon aus - diese gehören aber angeblich immernoch der Muttergesellschaft.
Ist halt schwer zu sagen wer hier wirklich Recht hat...
"Und worin liegt nun der Unterschied zwischen dem Fall oben und meinem beschriebenen Szenario? Wer will jetzt nachweisen was nun richtig ist?? Schließlich könnte es auch eine Täuschung der Firma Proview sein."
In dem man nachweist, dass Rechte wissentlich übereignet worden, welche nicht im besitz des verkäufers waren. Das wird sich schon aus dem Vertrag ergebn, was dort verkauft wurde und was nicht nicht. Im zweifel entscheiden die Richter wie der Vertrag zu verstehen ist.
"Ich frag mich sowieso wieso man so einen Vertrag 6 Jahre nach dem Verkauf noch anfechten kann..."
CIh kann einen Vertrag solange er wirksam ist und nicht verjährt ist anfechten. Wie lang nun hier die Verjährungsfrist ist kann allerdings auch nicht sagen.