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Autor: Rene Melzer | 27.06.2012 - 10:18 | (18)

Apple erwirkt Verkaufsstopp des Galaxy Tab 10.1 in den USA

Appple hat einen weiteren Sieg vor Gericht gegen Samsung errungen. Ein US-Gericht verhängte jetzt einen landesweiten Verkaufsstopp für das Samsung Galaxy Tab 10.1, weil das Tablet nach Meinung des Richters gegen den Design-Schutz des iPad verstößt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Samsung hat dagegen bereits Berufung eingelegt.

Apple erwirkt Verkaufsstopp des Galaxy Tab 10.1 in den USA

Samsung Galaxy Tab 10.1 droht Verkaufsverbot in den USA | (c) Hersteller

Apple konnte auf Basis seines Patents auf das Design des iPad eine weitere einstweilige Verfügung gegen Samsung durchsetzen. Samsung habe nicht das Recht, "den Markt mit Nachahmer-Produkten zu überschwemmen", zitiert das IT-Blog AllThingsD die Richterin Lucy Koh. Die Klage von Apple ihr keine andere Wahl gelassen, begründete Koh das Urteil. Wie der Patentexperte Florian Müller berichtet, konnten selbst die Samsung-Anwälte die beiden Geräte nicht voneinander unterscheiden.

Apple kann mit diesem Urteil den Verkauf des Galaxy Tab 10.1 in den USA vorläufig verbieten lassen. Dazu muss das Unternehmen aber vorher eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2,6 Millionen US-Dollar bei Gericht hinterlegen. In einer weiteren Gerichtsverhandlung, die für den 30. Juli angesetzt ist, wird ein abschließendes Urteil darüber gefällt, ob und in welchem Ausmaß Samsung mit seinem Tablet Galaxy Tab 10.1 Design-Patente von Apple verletzt. Dann wird auch das Strafmaß festgelegt.

Die US-Entscheidung ist nicht die erste, die Apple auf Basis des iPad-Designs gegen Samsung durchsetzen konnte. Bereits im August 2011 erwirkte Apple beim Landgericht Düsseldorf einen einstweiligen Vertriebsstopp für das Samsung-Tablet mit seinen Geschmacksmuster-Patenten, der im September vergangenen Jahres rechtskräftig bestätigt wurde. Samsung brachte daraufhin das technisch gleiche, aber im Aussehen veränderte Galaxy Tab 10.1N auf den Markt, gegen das Apple sofort wieder klagte. Bei dem Modell sahen die Richter das Geschmacksmuster des iPad jedoch nicht verletzt.

Quelle: ATD, FP
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Kommentare
  1. 10.07.12 20:24 Gorki (Handy Master)

    So wie es aussieht scheint man nur bei Gerichten in den USA "Erfolg" zu haben: http://www.android-hilfe.de/android-news/270132-britisches-gericht-samsung-galaxy-tab-verletzt-keine-patente-des-ipad.html

  2. 29.06.12 11:07 OttoKlauke (Newcomer)
    Schon wieder, immer noch...

    Die beiden schenken sich wirklich nichts. Ich denke das ein Tablet vom Optischen her nicht groß veränderbar ist. Naja soll der mit dem längsten Atem gewinnen.

    Otto vom http://fonox.de/ Team

  3. 27.06.12 20:11 homeend (Advanced Member)

    Ja, die wesentlichen Designeigenschaften sind die Gleichen. Wirkliche Unterschiede gibts nur auf der Rückseite. Und wer keine Ahnung hat, der kann sowie die Geräte nicht auseinander halten.

  4. 27.06.12 18:23 bocadillo (Professional Handy Master)

    homeend

    Aha...designeigenschaften...

    dann mach Dir mal nen Spaß und lege ein GT 10.1, ein iconia, ein zoom 2 und ein ipad nebeneinander und staune

  5. 27.06.12 18:22 bocadillo (Professional Handy Master)

    Nohtz

    "->zumindest in der hinsicht, dass es dem kunden egal sein könnte, wie sehr sich das samsung tab vom ipad unterscheidet"

    Stimmt- dem Kunden ist wurst von wem der andere abschreibt ohne was zu bezahlen- hauptsache es ist billiger ;-)

    Frankfurter
    ""den kunden ist es doch eh egal wie dir form ist"

    Bingo

    "Meinst Du das im Ernst?????"
    ähem, was glaubst du warum Apple dieses ganze Theater veranstaltet?
    Wenn der Kunde es schon nicht richtet, dann versucht es Apple eben auf die hinterhältige Tour. "

    Was ist daran hinterhältig ??
    Dem Kunden ist die Form Wurst??? Wer so denkz hast sich noch nie mit dem Prozess der Kaufentscheidung beschäftigt.

    Hinterhältig ist allerdings wenn man so dreist abschreibt wie das Samsung bis vor kurzem tat.

  6. 27.06.12 15:47 Frank Kabodt (ehemaliger Mitarbeiter von areamobile.de)

    @ gorki

    das ist ja ein anderes gericht: das oberlandesgericht düsseldorf hat anders entschieden als das landgericht düsseldorf

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