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Autor: Rene Melzer | 16.07.2012 - 15:28 | (1)

Gericht erlaubt anonyme Nutzung von kostenlosen Wlan-Zugängen

Anbieter kostenloser Wlan-Hotspots können die Zugänge auch anonym anbieten, so ein jetzt veröffentlichtes Urteil. Der AK Vorrat sieht sogar eine Pflicht zur Bereitstellung anonymer Zugänge.

Gericht erlaubt anonyme Nutzung von kostenlosen Wlan-Zugängen

Wlan-Hotspot mit dem Handy | (c) Areamobile.de

Die Anbieter von Wlan-Hotspots müssen ihre Nutzer nicht identifizieren, sie können auch einen anonymen Zugang zum Internet anbieten. Das geht aus einem jetzt vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichten Urteil des Landgericht München hervor. Wie aus der Urteilsbegründung hervorgeht, ist das Gericht der Meinung, dass mit dem Verbot der Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 weder eine Pflicht der Anbieter zur Weitergabe von Daten noch zur Erhebung dieser besteht (Az.: 17HKO1398/11, Landgericht München I).

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) begrüßt das Urteil, das inzwischen rechtskräftig ist. Michael Ebeling vom AK Vorrat glaubt sogar, dass Anbieter von kostenlosen Hotspots rechtswidrig handeln, wenn sie eine Anmeldung oder Registrierung verlangen. "Wenn eine Identifizierung von Nutzern kostenloser Hotspots nicht erforderlich ist, wie das Landgericht München festgestellt hat, dann ist sie auch nicht zulässig: Denn das Telekommunikationsgesetz verbietet die Erhebung nicht erforderlicher Daten. Also handeln alle die Anbieter kostenloser Hotspots rechtswidrig, die von Nutzern zur Zeit noch eine Anmeldung oder Registrierung verlangen, bevor der Zugang freigegeben wird.” Er fordert deshalb alle Anbieter auf, diese Praxis schnellstmöglich zu beenden.

Quelle: AK Vorrat (1), (2)
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Kommentare
  1. 16.07.12 16:55 handyhacho (Advanced Handy Profi)
    Das ist die Ruhe vor dem Sturm :(

    Derzeit muss das Urteil des Verfassungsgerichtes umgesetzt werden - die Vorratsdatenspeicherung in der bisherigen Form ist rechtswidrig.
    Allerdings sind wir nicht davor sicher, dass ein neues, rechts-konformes Gesetz zur VDS kommt, und dann werden die Karten neu gemischt - und das obige Urteil ist hinfällig.
    Im Übrigen handelt es sich bei dem "Kläger" im obigen Fall wohl um die TCom, und die hat naturgemäß wenig Interesse, dass ihre Anmelde (und kostenpflichtigen) Hotspots durch kostenlose und freie Alternativen verdrängt werden. So gesehen wird die VDS wohl bald ein wichtiger Wirtschaftsfaktor werden GRMPF, GRUSEL...

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