Apple hat sich das Patent auf den schwebenden Scrollbalken gesichert, eine Funktion, die mittlerweile auch andere Handy-Hersteller und System-Entwickler in ihren Produkten verwenden. Das könnte neue Patentklagen nach sich ziehen.
Apple-Patent auf Scrollbar | (c) Apple
Apple hat sich ein Patent auf eine Bildlaufleiste, einen sogenannten Scrollbalken, in mobilen Geräten mit Touchscreen gesichert, die zum einen die Position innerhalb eines Dokuments oder einer Liste anzeigt und sich zum anderen automatisch ein- und ausblendet. Das Patent könnte den aktuellen Patentkrieg zwischen dem Unternehmen und der Konkurrenz weiter anfachen, denn auch Smartphones mit Android und anderen Betriebssystemen verwenden solche Scrollbalken. Apple hat dieses Patent bereits 2007 beantragt, also im Jahr, als das erste iPhone auf den Markt kam. Jetzt hat das US-Patentamt den Antrag bestätigt und das Patent unter der Nummer 8.223.134 veröffentlicht.
Google hat diesen "schwebenden" Scrollbalken mit Android 2.3 eingeführt und verwendet ihn seitdem in allen nachfolgenden Versionen des Betriebssystems für Smartphones und Tablets. Mal schauen, wie lange er noch in Android zu sehen ist. Denn Apple hat sich in der Vergangenheit keinen Namen damit gemacht, seine Erfindungen zu vernünftigen Bedingungen an andere Hersteller zu lizenzieren. Stattdessen setzt das Unternehmen auf Verkaufsverbote, Unterlassungsurteile und Strafzahlungen.
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Du bist nicht dabei?"Der könnte grad von nohtz sein"
-->danke für die blumen...hauptsache gefrotzelt?
Das war auch eher als Rhetorische Frage gemeint. Zu Fritz Aussage passte einfach nichts sinnvolles. ;-)
"Macht denn Apple mehr Gewinn durch dieses Patent? "
Der könnte grad von nohtz sein.
Ohne jeglichen Bezug , aus dem Sinn gerissen und somit eine klassische Nebelgranate.
Wie kommt es erstmal grundsätzlich zu Gewinn.
Um Dir Deine belanglose Frage zu beanzworten müßte man wieder 5000 Zeichen schreiben um dann zu sagen : Ja!
[eichyl]
>> "Jetzt kommt bestimmt, ja aber hie rschwebt ja der Blaken nicht, da ist ja noch der Hintergrunf als .gif mit drin... "
Kann ja nicht, denn Apple hat sich ja nicht die Umsetzung patentieren lassen, sondern die Art an sich. Genau das ist ja auch mein Kritikpunkt.
>> "So können wirklich nur Leute qutaschen, welche vom entwicklen und den damit
>> verbundenen unternehmerischen Rahmenbedingungen absolut NULL Ahnung haben."
Dem Eindruck kann ich mich auch nicht verwehren, muss ich ehrlich sagen.
[Fritz]
>> ""Hat die "Allgemeinheit" etwa keinen Nutzen davon, wenn Firmen Gewinn machen?""
Macht denn Apple mehr Gewinn durch dieses Patent?
Heisenberg:
"Ich glaube, bist auf Fritz und NewPhone (die auch noch zunehmend beleidigender und aggressiver werden)".....
==> Ach so? Ist die Frage danach, ob du deine Behauptungen auch belegen kannst oder ob sie nur auf deinem Bauchgefühl beruhen, schon aggressiv oder gar eine Beleidigung?
"Also kann man es wahrscheinlich auch lassen, neue Argumente und Links bringen."
==> Hast du deine Aussagen in diesem Thread denn bisher überhaupt auch nur durch einen Link belegt?
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Apple-und-Google-zanken-sich-vor-US-Parlamentsausschuss-1649732.html
Sehr interessant und passt zum Thema.
Kurzgefasst: Google ist der Meinung, dass auch "proprietäre Techniken" ähnlich wie Patente auf technische Standards (Stichwort: FRAND) lizenzierbar gemacht werden sollten, da sie missbraucht werden können, den Markt schädigen und Konkurrenz verhindern.
Analog zu FRAND-Patenten sollten diese auch auch lizenziert werden können.
Ich finde das interessant, weil ich schon seit längerem dieser Meinung bin. Echte technische Patente müssen zwangsweise an die Konkurrenz liezenziert werden, während Softwarepatente wie anklickbare Nummer, ausblendbare Scrollbalken oder ähnliches zu Verkaufsstopps und ähnlichem gebraucht werden können. Für mich eine Schieflage in der Rechtssprechung.
Falls der amerikanische Justizausschuss der Logik von Google folgen würde, wäre das in meinen Augen ein großer Schritt. Es würde auch die Softwarepatente-Debatte entschärfen. Der Inhaber der Patente dürfte zwar Lizenzkosten nehmen, aber keine Blockadehaltung aufbauen.