Ab heute gilt für private Vertragsabschlüsse im Internet die sogenannte Buttonlösung. Sie soll vor teuren Kostenfallen im Internet schützen.
So bauen Internet-Unternehmen Vertrauen auf | (c) Bitkom
Die Anbieter von kostenpflichtigen Produkten müssen nun ihre Kunden unmittelbar vor Absenden der Bestellung deutlich über das Produkt, den Gesamtpreis, Versand- und Zusatzkosten sowie die Vertragslaufzeit informieren. Ab sofort müssen Verbraucher bei einem Online-Vertragsabschluss vor dem Klick auf den Bestellbutton eindeutig erkennen können, ob sie gerade ein kostenpflichtiges Produkt bestellen oder nicht. Das teilt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit. Dies sei zum Beispiel der Fall, wenn der Bestellbutton mit "zahlungspflichtig bestellen " beschriftet ist.
Außerdem habe der Anbieter seine Internetseite so zu gestalten, dass der Verbraucher beim Bestellen die kostenpflichtige Transaktion ausdrücklich bestätigt. Fehlt es an der Bestätigung des Kunden, komme kein Vertrag zustande. Im Streitfall liege die Beweislast für eine gesetzeskonforme Gestaltung der Internetseite und die tatsächliche kostenpflichtige Bestellung beim Anbieter, so die Verbraucherschützer.
Für die gesetzliche Neuregelung (§ 312g BGB) hatte sich der vzbv in Berlin und Brüssel engagiert. Bei bundesweiten Erhebungen der Verbraucherzentralen hatten sich angebliche Gratis-Angebote im Internet bzw. Abo-Fallen und nachfolgende Inkassoforderungen als erhebliches Verbraucherproblem erwiesen. Daraufhin hätte manche Unternehmen ihre Internetauftritte nur so geringfügig geändert, dass die Verbraucherschützer teilweise sogar mehrmals gegen dieselben Anbieter vorgehen mussten.
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