Verbraucherschützer haben den Mobilfunkbetreiber E-Plus abgemahnt. Der drittgrößte deutsche Netzbetreiber bietet seinen Kunden noch immer keine Sperrung von kostenpflichtigen Abo-Diensten an.
Smartphone-Nutzung (c) E-Plus
Seit Inkraftreten des novellierten Telekommunikationsgesetzes (TKG) am 10. Mai 2012 müssen Mobilfunkanbieter eine Sperrfunktion in ihre Abrechnungs-Software implementieren, die Handy-Nutzer vor ungewollt abgeschlossenen Abo-Verträgen schützt. Auf diese Weise können Kunden des Mobilfunkbetreibers ihren Mobilfunkanschluss für die Abrechnung solcher kostenpflichtigen und möglicherweise über längere Zeit laufende Leistungen kostenfrei sperren lassen. Bei E-Plus ist dies laut Verbraucherzentrale Bundesverband bislang nicht möglich, weil der Düsseldorfer Mobilfunkbetreiber die Sperrfunktion noch nicht in seiner Abrechnungssoftware umgesetzt habe.
Die Verbraucherschützer haben deshalb nach eigener Aussage E-Plus abgemahnt, bis zum 10. August eine Sperrung zu ermöglichen, und die Bundesnetzagentur um Unterstützung gebeten. "Alle Verbraucher haben ein Recht auf Schutz vor Abo-Fallen", sagt Cornelia Tausch, Fachbereichsleiterin Wirtschaft und Internationales beim vzbv. "Wenn ein Mobilfunkanbieter die Einrichtung einer Drittanbietersperre immer noch nicht anbietet, sollten Kunden sie bei ihm einfordern."
Mit der Änderung des TKG reagierte der Gesetzgeber auf die immer wiederkehrenden Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mobilfunkanbietern, die Leistungen von Dritten über die Handyrechnung abgebucht hatten. Bei solchen Leistungen kann es sich beispielsweise um Gewinnspiele oder Abonnements für Klingeltöne handeln. Oftmals war den Verbrauchern nicht bewusst, dass sie ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen hatten, und bemerkten dies erst mit Erhalt der Rechnung des Mobilfunkanbieters.
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Du bist nicht dabei?
Auch irgendwie nen Armutszeugnis eines Anbieters, so etwas nicht anzubieten...