Viele Telekom-Anbieter verlangen von ihren Kunden zu hohe Gebühren für Rücklastschriften und Mahnungen. Auch Restguthaben aus einem Prepaid-Vertrag zahlen manche trotz anderlautender Urteile nicht oder nur gegen Zusatzentgelt aus. Zu diesem Ergebnis kommen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentrale Berlin nach einer Prüfung zahlreicher Verträge.
VZBV: Bei Prepaid-Verträgen zocken Telekom-Unternehmen die Kunden gerne ab | (c) Areamobile
Nach zwei richtungsweisenden Urteilen für die Branche untersuchten die Verbraucherschützer, wie andere Anbieter die aktuelle Rechtsprechung zu den Gebühren umsetzen. Das Ergebnis ist nach ihren Angaben ernüchternd: "Es zeigt sich immer wieder, dass Unternehmen rechtswidrige Geschäftspraktiken erst dann ändern, wenn sie juristisch dazu gezwungen werden", so Helke Heidemann-Peuser, Referatsleiterin Kollektiver Rechtsschutz beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Auf Initiative der Verbraucherzentralen haben bisher 17 Unternehmen eine Unterlassungserklärung abgegeben und ihre Vertragsbedingungen geändert. Darüber hinaus reichten die Verbände in fünf Fällen Klage ein.
Der Bundesgerichtshof hatte am 9. Juni 2011 in einem Verfahren des vzbv gegen E-Plus entschieden, dass ein nicht verbrauchtes Guthaben nach Vertragsende ausgezahlt werden muss. Dieser Fall tritt zum Beispiel ein, wenn ein Handykunde seinen Prepaid-Vertrag kündigt und noch Guthaben auf der Prepaidkarte hat. Auch darf der Telekommunikationsanbieter vom Kunden keine Gebühren für die Auszahlung verlangen, wie das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht nach einer Klage des vzbv gegen Klarmobil am 27. März 2012 entschied. Nach Meinung des Gerichts stellt die Auszahlung keine echte Leistung dar, weil der Kunde ohnehin Anspruch darauf habe. Viele Anbieter halten sich aber nicht an diese Urteile und greifen bei den Verbrauchern weiterhin in die Tasche. So machten manche Unternehmen die Auszahlung von einem Mindestbetrag abhängig oder verlangten hierfür ein Bearbeitungsentgelt von bis zu sechs Euro.
Die Gebühren für Mahnungen und die Rückbuchung einer Lastschrift sind in vielen Fällen ebenfalls immer noch zu hoch. Einige Unternehmen behielten sich vertraglich vor, pro Mahnung bis zu 15 Euro zu kassieren. Zum Teil sollten die Kunden sogar eine Mahngebühr zahlen, ohne überhaupt mit ihrer Zahlung im Verzug zu sein. Auch die Rückgabe einer Lastschrift wegen eines ungedeckten Kontos sollten Kunden mit bis zu 20,95 Euro büßen. Demgegenüber hatte bereits das Schleswig-Holsteinische OLG Mahngebühren in Höhe von 9,95 Euro sowie Rücklastschriftgebühren in Höhe von 19,95 Euro für unzulässig erklärt, weil diese den zu erwartenden Schaden weit übersteigen würden.
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Ich finde es die reinste Abzocke von O2, bei mir wurde wegen einer Überzahlung oder einem anderweitigem Fehler (bis heute noch kein klarer Grund von 02) ebenfalls schon eine Lastschrift Gebühr in Höhe von 19 € verlangt...unmöglich !
Ich zahle zwar für meinen Vertrag nur 10 € im Monat inklusive Internet flat, aber bei so unmöglichen Mahngebühren und häufigen Netz Abstürzen kann man sich ja nur ärgern...