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Autor: Rene Melzer | 27.08.2012 - 15:45 | 0

Datenschützer: Facebook App-Zentrum verstößt gegen Datenschutz

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V (vzbv) ist erneut gegen Facebook vorgegangen. Denn seiner Meinung nach verstößt Facebook mit seinem neuen Facebook App-Zentrum massiv gegen deutsches Datenschutzrecht. Der gleichnamige Betreiber des Sozialnetzwerkes hat jetzt bis zum 4. September 2012 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Datenschützer: Facebook App-Zentrum verstößt gegen Datenschutz

Facebook App-Zentrum: Datenweitergabe verstößt gegen deutsches Recht | (c) Facebook

Bei Facebook gibt es bereits seit langem die Möglichkeit, Apps zu nutzen. Häufig sind das Spiele, Umfragen oder Quiz, die von Drittanbietern für das soziale Netzwerk zur Verfügung gestellt werden. Im Juli 2012 bündelte das Sozialnetzwerk das Angebot im Facebook App-Zentrum - und verschlechterte nebenbei den Datenschutz. Die Nutzer erhalten vor der Installation einer App weder einen vollständigen Hinweis, wozu die weitergegebenen Daten verwendet werden, noch bietet Facebook dem Nutzer die Option, in die Datenweitergabe und -nutzung einzuwilligen. Stattdessen wird durch den Klick auf den Button "Spiel spielen" oder "An Handy schicken" dessen Einwilligung des Nutzers einfach unterstellt.

Eine solche umfassende Datenweitergabe an Dritte, aber auch deren Verwendung ist nach deutschem Recht ohne die bewusste und informierte Einwilligung eines Nutzers nicht erlaubt - nach Auffassung des vzbv ein klarer Verstoß gegen das Telemediengesetz. Diesen Verstoß hat der vzbv nun abgemahnt und Facebook eine Frist für die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 4. September 2012 eingeräumt.

Denn die Rechte, die Facebook sich an den Daten der Nutzer einräumt, sind ziemlich umfangreich, wie eine augenscheinlich nicht vollständige Auflistung der Nutzungszwecke durch den App-Anbieter in kleiner hellgrauer Schrift unterhalb des Buttons auflistet. So räumen sich die Drittanbieter zum Beispiel das Recht ein, auf den Chat, die Informationen der Freunde und die persönliche Kontaktdaten zuzugreifen sowie auf die Pinnwand des Nutzers schreiben zu können.

Themen: Apps, Facebook
Quelle: vzbv
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