Insgesamt 28 Produkte von Samsung sollen Apple-Rechte verletzen. Der iPhone- und iPad-Hersteller will nun eine Einstweilige Verfügung gegen den Verkauf von acht Smartphone-Modellen von Samsung auf dem US-Markt erreichen. Auch noch nicht in den Handel gebrachte Smartphones wie das Galaxy S3 oder das Galaxy Note 2 könnte ein Verkaufsverbot ereilen.
Apple gegen Samsung | (c) Areamobile
Die Geschworenen im großen Patentprozess zwischen Apple und Samsung in den USA (Verfahrensnummer: 11-CV-01846-LHK) haben 28 Samsung-Produkte identifiziert, die Urheberrechte von Apple verletzen. Konkret will Apple zunächst ein vorübergehendes Verkaufsverbot für acht verschiedene Smartphone-Modelle auf dem US-Markt erreichen: für zwei Netzbetreiber-Versionen des Galaxy S2, für das Galaxy S 4G, für das Galaxy S2 Skyrocket, für das Galaxy S2 Epic, für das Galaxy S Showcase, für das Galaxy Prevail und für das Droid Charge. Gegen welche Patente oder geschützte Designmuster die Geräte im Einzelnen verstoßen, zeigt eine vom Patentrechtsexperten Florian Müller auf seinem Blog Foss Patents veröffentlichte Grafik aus einer Gerichtseingabe von Apple.
Nach Ansicht von Müller seien Verkaufsverbot für diese Geräte weniger schwerwiegend, als wenn eine entsprechende Verfügung auch noch nicht in den Handel gebrachte Samsung-Geräte wie etwa das Galaxy S3 oder das Galaxy Note 2 betreffen würde. Apple wird auf eine möglichst allgemein formulierte und weitreichende Verfügung drängen. Ob es eine Verfügung überhapt geben wird, wird sich im kommenden Monat entscheiden. Richterin Lucy Koh hat für den 20. September 2012 eine Anhörung zu dieser Frage angesetzt. Samsung will nach eigenen Angaben alles versuchen, damit die betreffenden Geräte im US-Markt verfügbar bleiben. Gelingt dies nicht, muss der südkoreanische Hersteller gegebenenfalls das Design von Geräten ändern und technische Workarounds entwickeln.
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Du bist nicht dabei?alle 178 folgen von star trek tng müssen umgeschrieben werden ;-)
https://www.youtube.com/watch?v=rAtje5weAU0&feature=player_embedded
Abgesehen davon, dass ich die Diskussion darum recht humorlos finde, hat Fritz den Spruch "Geldschulden sind Schickschulden" falsch verstanden. Der Spruch bezieht sich in keinster Weise auf die Kontrolle ("Nachzählen") des Geldes, sondern der Spruch bedeutet, dass der Schuldner dem Gläubiger das Geld bringen muss. Es geht dabei um den Zahlungsort. In der Satire hätte Samsung den Punkt ja erfüllt.
BGB § 270 (http://dejure.org/gesetze/BGB/270.html)
Naja, solche satirschen Einwürfe zwanghaft versuchen kontern zu wollen, spricht sowieso nur für Humorlosigkeit.
"Mir ging es lediglich darum, den Satiriker mit seinen eigenen Waffen zu schlagen"
-->wenn man meint, satire bekämpfen zu müssen...
"Experten zufolge könnte das Gericht die Schadensersatzsumme sogar noch verdreifachen, weil die Geschworenen feststellten, dass Samsung vorsätzlich gehandelt habe."
...
"Allerdings stehen die Chancen für eine erfolgreiche Revision gar nicht so schlecht. Denn ausgerechnet der Vorsitzende der Jury lieferte Samsung eine Steilvorlage. "Wir wollten sicherstellen, dass die Strafe hoch genug ist, um schmerzhaft, aber nicht unangemessen zu sein", sagte Velvin Hogan nach der Urteilsverkündung."
>"Durch diese Begründung aber haben die Jury-Mitglieder explizit gegen die Anweisungen von Richterin Koh zur Urteilsfindung verstoßen: Demnach hätten sie für ihre Entscheidung nur Umsatzausfälle und angemessene Lizenzzahlungen für Apple berücksichtigen dürfen, selbst festgesetzte Maßstäbe wie die von Hogan beschriebenen wären also nicht zulässig."
http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article108847672/Samsung-verspricht-Mitarbeitern-Sieg-ueber-Apple.html
==> Das wird noch was...
Der Rechtsgrundsatz "Geldschulden sind Schickschulden" gilt international.
Wo Du es ansprichst: Mir ist es auch völlig egal. Mir ging es lediglich darum, den Satiriker mit seinen eigenen Waffen zu schlagen und gleichzeitig der Satire durch eine sachlich stimmige Aussage die Pointe zu geben.
@nohtz
Klasse Video!! Daumen hoch :-)