Apple verliert möglicherweise die Rechte an einem Patent, das sich auf das Scrollen in Dokumenten bezieht. Das US-Patentamt hat alle im Patent 7.844.915 enthaltenen Ansprüche Apples abgewiesen. Das Patent ist Gegenstand der Milliardenklage zwischen Apple und Samsung in den USA.
Apple iPhone 5 | (c) Areamobile
Das US-Patentamt USPTO (United States Patent and Trademark Office) hat in einer vorläufigen Entscheidung alle Ansprüche Apples an dem US-Patent 7.844.915 zurückgewiesen. Der Bescheid der Behörde ist aber nur ein erster Schritt auf dem Weg zur endgültigen Aufhebung eines Patents und erfolgt häufig, wenn eine andere Partei ein Patent anficht. Patentrechtsexperte Florian Müller erklärt in seinem Blog Foss Patents, dass teilweise bei solchen nachträglichen Untersuchungen die Patentprüfer auf diese Weise die Arbeit an die Patenthalter abwälzen. Apple kann jetzt der Entscheidung widersprechen oder neue Argumente für die Gültigkeit seiner Patentansprüche vorlegen.
Es ist mittlerweile das dritte auf Multitouch-Gesten bezogene Patent von Apple, das auf dem Prüfstand steht. Erst vor knapp über einer Woche hat das US-Patentamt das sogenannte Steve-Jobs-Patent (US-Patent 7.479.949) für ungültig erklärt. In beiden Fällen hat eine Anwaltskanzlei ohne Bekanntgabe ihrer verantwortlichen Mandanten die Patent-Prüfungen beantragt. Seit Ende Oktober dieses Jahres wackelt nach einer vorläufigen Entscheidung der Behörde auch das US-Patent 7.469.381, das eine Funktion beschreibt, bei der Inhalte nach dem Ziehen über den Bildschirmrand wieder in die ursprüngliche Position zurückspringen.
Das 381er- und das 915er-Patent sind Gegenstand des Patent-Streits zwischen Apple und Samsung vor einem kalifornischen Gericht, indem der südkoreanische Hersteller von einer Jury zu einer Schadensersatzleistung in Höhe von über einer Milliarde US-Dollar verdonnert wurde. Eine endgültige Bewertung des US-Patentamts könnte noch Einfluss auf die abschließende Urteilsfindung durch die Richterin Lucy Koh oder ein Berufungsverfahren vor der nächsthöheren Instanz.
Nach Angaben von Müller können in Europa vom Europäischen Patentamt zugelassene Ansprüche lediglich in einem Zeitraum von neun Monaten angefochten werden kann. Dies muss jeweils in den einzelnen Ländern vor Gericht erfolgen und kann unterschiedliche Entscheidungen zur Folge haben.
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Du bist nicht dabei?Zusammengefasst: ein unbekannter / ungenannter Auftraggeber läßt durch eine Anwaltskanzlei das Patent prüfen. Nicht mehr und nicht weniger und erst recht nicht ein Präjudiz.
Zitat aus dem AM-Artikel: "Patentrechtsexperte Florian Müller erklärt in seinem Blog Foss Patents, dass teilweise bei solchen nachträglichen Untersuchungen die Patentprüfer auf diese Weise die Arbeit an die Patenthalter abwälzen. Apple kann jetzt der Entscheidung widersprechen oder neue Argumente für die Gültigkeit seiner Patentansprüche vorlegen."
Also ganz entspannt abwarten und Tee trinken.
Ich finde es richtig klasse ! Jetzt könnte man noch nachdenken, ob Samsung nicht "Schmerzensgeld" zusteht, wg. versuchter Imageschädigung ...........
Jedenfalls Karneval in Rio äh Südkorea !
Vielleicht verstehe ich da ja was falsch, aber das Patent hatte Bestand, durch die Anfechtung eines dritten muss der Patenthalter neue Argumente für den Erhalt des Patentes vorbringen und das Patentamt spart sich dadurch die Arbeit???
Was macht das Patentamt denn dann konkret und warum kann man ein Patent so leicht anfechten, wenn es doch schon mal anerkannt wurde.
... und wie sieht es aus wenn abgeurteilte Verstöße gegen nachträglich ungültige Patente schon abgegolten wurden?
Wusste gar nicht wie viele Patente inzwischen für ungültig erklärt wurden oder dabei sind zu werden und das grade in den US&A.
Wie sieht es eigentlich aus wenn die Patente zurückgewiesen werden bevor Samsung das Geld gezahlt hat, muss Samsung dann überhaupt noch zahlen?
"Was macht das Patentamt denn dann konkret und warum kann man ein Patent so leicht anfechten, wenn es doch schon mal anerkannt wurde"
Im Artikel steht kein Wort darüber geschrieben, daß die Patente anerkannt wurden, was nur bedeuten kann daß diese nie anerkannt wurden.
Diese waren wahrscheinlich noch in der Prüfungsphase und hatten lediglich eine Art Provisoriums Status. Ich schätze Apple war übermütig geworden und hatte fest daran geglaubt Anerkennung für ihren Humbug zu finden, tja zu früh gefreut. Samsung muß das die ganze Zeit geahnt haben und hat entsprechend "richtig" gepokert. Mal sehen was am Ende aus der Milliarden Klage übrig bleibt.