Über vier Millionen Deutsche planen, Weihnachtsgeschenke online weiterzuverkaufen oder zu versteigern. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Bitkom. Der High-Tech-Verband gibt Tipps, was es beim Verkauf von Geschenken im Web zu beachten gilt.
High-Tech-Geschenke waren zu Weihnachten begehrt. (c) Bitkom
Ungeliebte Weihnachts-Geschenke können im Web auf unterschiedliche Weise verkauft werden. Häufig genutzt werden Auktions-Plattformen oder Marktplätze für Kleinanzeigen, bei denen im Gegensatz zu Versteigerungen der Verkäufer den Preis selbst festlegen kann. Eine dritte Möglichkeit ist der Verkauf an spezielle Anbieter, die Waren zu einem festen Preis ankaufen und dann weiterveräußern. Laut einer Umfrage des Bitkom planen vier Millionen Deutsche, Weihnachtsgeschenke, die sich nicht so richtig gebrauchen können, online weiterzuverkaufen oder zu versteigern. Der Verband gibt Tipps, wie man am besten ungewollte Geschenke weiterverkauft.
Wer nur unregelmäßig dieses oder jenes online verkauft und kein Händler ist, sollte sich auf den unterschiedlichen Verkaufs- und Versteigerungsplattformen als privater Verkäufer anmelden. Private Verkäufer müssen kein Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumen. Auch die gesetzliche Gewährleistung kann als Privatperson ausgeschlossen werden. Hier genügt der Hinweis "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft." Wer regelmäßig und viel verkauft oder versteigert, kann juristisch gesehen allerdings zum Unternehmer werden - mit allen entsprechenden Folgen. Dabei ist unerheblich, ob Gewinn anfällt.
Die Beschreibung der angebotenen Waren sollte möglichst authentisch formuliert sein und stets der Wahrheit entsprechen. Private Anbieter sind genauso wie gewerbliche Verkäufer zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet. Wer sich anders verhält, führt nicht nur Käufer bewusst hinters Licht, sondern setzt auch den eigenen Ruf auf der Verkaufsplattform aufs Spiel. Wer Waren trotz Gebrauchsspuren als "wie neu" verkauft, erhält schnell negative Bewertungen. Die Käufer beschweren sich zu Recht, weitere Verkäufe auf dieser Plattform werden dann schwierig.
Der eigene Verkauf lässt sich durch einen überzeugenden Beschreibungstext und passende Fotos fördern. Doch Vorsicht: Bilder und Texte im Internet sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Produktbilder von der Hersteller-Website zu kopieren und in das eigene Angebot einzufügen, kann rechtliche Konsequenzen haben. Gleiches gilt für Beschreibungstexte. Produktfotos sollten daher selbst geschossen, die Artikelbeschreibung selbst geschrieben werden.
Wer im Internet Waren verkauft, muss die Markenrechte beachten. Das gilt auch für Privatpersonen. So dürfen etwa keine Plagiate angeboten werden. Wer im Urlaub eine gefälschte Markenhandtasche gekauft hat, macht sich strafbar, wenn er sie im Internet weiterverkauft. Auch auf Beschreibungen wie "im Rolex-Stil" bei No-Name-Uhren sollte verzichtet werden.
Um nicht für verlorengegangene Pakete haften zu müssen, sollten die verkauften Waren nur in versicherten Paketen verschickt werden. Je nach Größe der Sendung kann der Artikel als Päckchen oder Paket versendet werden. Dann sind sie etwa bei der Deutschen Post mit bis zu 25 bzw. 500 Euro versichert. Wer sich zusätzlich absichern will, kann im Angebot den Satz einfügen: "Der Artikel wird auf Verlangen und auf Gefahr des Käufers verschickt."
Übrigens: Wer zu Weihnachten ein neues Handy oder Smartphone geschenkt bekommen hat, kann sein Alt-Gerät entweder auf einer der Sofortkauf-Plattformen im Internet verkaufen oder per Post an einen Mobilfunkbetreiber senden oder bei den Recyclinghöfen abgeben. Alt-Handys dürfen laut Elektrogesetz nicht in den Hausmüll geworfen werden. Vor dem Verkauf, der Weiter- oder Rückgabe alter Handys sollten über das Zurücksetzen des Geräts in den Auslieferungszustand alle Nutzer-Daten gelöscht werden. Externe Speicherkarten sollten vor dem Entsorgen entfernt oder komplett mit einer speziellen Software gelöscht werden. Handys enthalten viele wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertet werden können. Darunter sind auch Metalle wie Gold, Silber und Kupfer.
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