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Autor: Björn Brodersen 29.12.2012 - 13:00 | (7)

Patent-Streit: Apple zieht Vorwürfe gegen Samsung Galaxy S3 Mini zurück

In dem zweiten großen Patent-Prozess zwischen Apple und Samsung in den USA hat der iPhone-Hersteller seine Vorwürfe gegen das Smartphone-Modell Galaxy S3 Mini zurückgezogen. Zuvor hatte Samsung erklärt, das kleine S3 nicht in den amerikanischen Markt einzuführen.

Patent-Streit: Apple zieht Vorwürfe gegen Samsung Galaxy S3 Mini zurück

Samsung-Smartphones Galaxy S3 Mini und Galaxy S3 | (c) Areamobile

Apple hat seinen Vorwurf der Patent-Verletzung durch das Samsung Galaxy S3 Mini fallengelassen, nachdem der Konkurrent aus Südkorea eine Vermarktung des Smartphones in den USA abgesagt hat. Das berichtet Reuters unter Berufung auf Gerichtsdokumente. Der iPhone-Hersteller behält sich jedoch das Recht vor, gegen das abgespeckte Galaxy S3 vorzugehen, falls Samsung das Gerät doch an US-Händler ausliefert. Samsung hatte das Galaxy S3 Mini im Oktober in Europa eingeführt, das Smartphone war auch schon in den USA über Händler wie etwa Amazon erhältlich gewesen.

Mit einem Beginn dieses zweiten großen Patent-Prozesses in den USA (AZ.: 12-cv-00630-LHK) wird im März 2014 gerechnet. Apple geht hier gegen insgesamt über 20 Samsung-Smartphones und -Tablets vor, darunter auch das Flaggschiff-Modell Galaxy S3 und das Smartlet Galaxy Note. In einem anderen Fall ist Samsung von einem Geschworenengericht zu einer Schadensersatzleistung in Milliardenhöhe verurteilt worden, das Urteil wird zurzeit von der Richterin überprüft.

Quelle: Reuters via CNet
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Kommentare
  1. 01.01.13 21:13 pixelflicker (Advanced Handy Master)

    Klar kann er das machen, das würde aber bedeuten, dass ein Gerät, das gerade noch günstiger war teurer wird und das der Hersteller mit den höheren Preisen weniger Konkurrenzfähig wäre. Damit wäre doch das Ziel erreicht und der Absatz des anderen Herstellers geschwächt ohne das man eine Art Zensur durchsetzen muss.

    Ich finde das wäre eine bessere Lösung.

    Klar, für Apple wäre das weniger Schlimm als für andere Hersteller, da es ja bekannt ist, dass Apple-Nutzer eher mehr Geld ausgeben, aber das kann man ja auch in der Höhe der Strafe berücksichtigen, man könnte sie ja Prozentual zum UVP machen.

  2. 30.12.12 21:00 Fritz_The_Cat (Advanced Handy Profi)

    …… damit der Beklagte das zu erwartende Strafgeld rechtzeitig einfach in seine Verkaufspreise einkalkuliert … :rolleyes:

  3. 30.12.12 18:39 pixelflicker (Advanced Handy Master)

    Ich sehe das genauso. Verkaufsverbote aufgrund von Patentstreitigkeiten sollte es nicht geben, stattdessen müssten Strafzahlungen locker ausreichen um die Firmen vor Kopien zu schützen, diese müssten dann halt entsprechend hoch sein und könnten ja ab dem Zeitpunkt des Verfahrens pro Gerät erhoben werden.

  4. 30.12.12 10:59 Kunibert (Youngster)

    Verkaufsverbote widersprechen dem Geist der fairen Lizenzierung von Patenten und Schutzrechten. Sie sind von Nachteil von Kunden und den betroffenen Unternehmen und verschaffen dem Patentinhaber ein Monopol.

  5. 29.12.12 16:48 Freus (Newcomer)

    Ich finde es gut, dass anscheinend auch Deeskalation möglich ist.

  6. 29.12.12 13:28 Niedersteberg (Handy Profi)

    Finde das auch merkwürdig, aber aus anderen Gründen.
    Alle in den USA beantragten Verkaufsverbote von Apple sind von Koh zurückgewiesen worden und die Schlüsselpatente um die es geht müssen überprüft werden.

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