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Autor: Björn Brodersen 16.01.2013 - 12:00 | (13)

Apple wegen Tarif-App im App Store von Russischer Eisenbahn verklagt

Nach der Lizenzvereinbarung mit der Schweizer Bahngesellschaft SBB zur Nutzung des Designs der Schweizer Bahnhofsuhr im iPad-Betriebssystem iOS 6 steht Apple weiterer Ärger durch eine Eisenbahngesellschaft ins Haus: Medienberichten zufolge hat die Russische Eisenbahn (RZD) Apple wegen Urheberrechtsverstößen im iTunes App Store verklagt.

Apple wegen Tarif-App im App Store von Russischer Eisenbahn verklagt

Logo der RZ | (c) Unternehmen

Die RZD hat vor einem Gericht in Moskau Klage gegen Apple Inc. wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße im iTunes App Store eingereicht und fordert Schadensersatz in Höhe von umgerechnet 50.000 Euro, berichtet die russische Nachrichtenagentur Ria Novosti. Das Logo der RZD werde unrechtmäßig von einer Bahntarif-App eines Drittanbieters verwendet, die Nutzer des iPhone, iPad oder iPod Touch aus dem iTunes App Store herunterladen können. Das Moskauer Schiedsgericht habe dem Nachrichtendienst bestätigt, dass Klage gegen Apple eingereicht wurde.

Im September vergangenen Jahres schloss Apple einen millionenschweren Deal mit der Schweizer Bahngesellschaft SBB ab, um weiterhin das Design der Schweizer Bahnhofsuhr im iPad-Betriebssystem iOS 6 nutzen zu können.

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Kommentare
  1. 16.01.13 15:07 IchBinNichtAreamobile.de (Handy Profi)
    Karma?!

    Deshalb sollte man auch nicht mit Steinen werfen , wenn man im Glashaus sitzt.

  2. 16.01.13 14:27 Frankfurter Knackarsch (Advanced Handy Profi)

    zumind. ich habe nicht behautet daß Apple rechtlich zur Kontrolle verplichtet ist.
    Es wäre ihnen jedoch angeraten, da sie sich scheinbar nciht durch die AGBs abgesichert haben.
    Immerhin lassen sie die App zu und verdienen damit.

    "Dann könnte ja auch jeder Buchladen verklagt werden, der zum Beispiel einen Bilderband verkauft, in dem einige Bilder das Copyright anderer verletzen. Da dürfte aber doch auch nur der Autor des Bildbandes haftbar sein oder?"

    rein von der Logik her, jua
    Auch ein Buchladen darf keine Plagiate oder bedenkliche Ware verkaufen. er verdient ja damit

  3. 16.01.13 14:05 GreatMaker (Advanced Member)

    Ist Apple rechtlich wirklich verpflichtet zu prüfen, ob die in seinem "Laden" angebotenen Produkte Rechte Dritter verletzen?

    Wenn ja fände ich das ziemlich krass. Dann könnte ja auch jeder Buchladen verklagt werden, der zum Beispiel einen Bilderband verkauft, in dem einige Bilder das Copyright anderer verletzen. Da dürfte aber doch auch nur der Autor des Bildbandes haftbar sein oder?

    Kann das jemand rechtlich genau beurteilen? Ansonsten ist das wieder mal heiße Luft um nichts und passt schön in die derzeitige Apple-Bashing-Phase...

  4. 16.01.13 14:03 Soux (Advanced Member)

    Mit gehangen, mit gefangen...
    Ist doch ganz einfach! xD

  5. 16.01.13 13:41 Frankfurter Knackarsch (Advanced Handy Profi)

    @Echse
    Sicher,
    deshalb sollte Apple die Entwickler in ihrer AGB ausdrücklich auf Coyright Verletzungen Dritter hinweisen. Wenn Apple das nicht tut ist Apple rechtlich nicht abgesichert und damit selber zur Kontrolle verflichtet, was wie du sagst unmöglich ist.

  6. 16.01.13 12:43 Echse (Advanced Handy Profi)

    @frankfurter

    Sicherlich. Aber ich denke nicht, dass apple jede App auf Copyright Verletzung überprüft. Das wäre dann Dochts bisl viel verlangt . Wenn überhaupt geschieht So etwas punktuell

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