Handyparken, das Bezahlen des Parkscheins über das Handy, konnte sich in der Vergangenheit in Deutschland nicht durchsetzen. Das will jetzt die Initiative D21 mit Hilfe eines Kataloges mit Qualitätskriterien für die Abrechnungs-Anbieter und einem Zertifizierungsverfahren ändern.
Obwohl zum Teil seit über einem Jahr in 10 verschiedenen Städten in Deutschland Pilotprojekte zum so genannten "Handyparken" oder auch M-Parking laufen, einem System mit dem die Parkgebühren über das Handy entrichtet werden, konnte sich diese neue Bezahlungsmethode, anders als in Skandinavien oder Österreich, noch nicht flächendeckend durchsetzen. Gründe dafür sind u.a. fehlende Qualitätskriterien zur Beurteilung der Abrechnungs-Anbieter und die Inkompatibilität der Betreibersysteme untereinander.
Dabei ist Handyparken insbesondere bei
Vielfahrern, gewerblichen Fahrern und Unternehmen mit
einer großen Fahrzeugflotte sehr
beliebt. Seitdem vor fast einem Jahr in
Berlin das Handy-Bezahlsystem im
Testbetrieb gestartetet wurde(AreaMobile berichtete) haben
sich fast 10.000 Personen auf der
Webseite
des Betreibers angemeldet.
Nach einer Studie, die das ZIV zusammen
mit der Bundesanstalt für Straßenwesen und der TU Berlin
im letzten Jahr durchführte, zeigten sich 90 Prozent der
Nutzer mit dem Verfahren sehr zufrieden.
Um die Verbreitung des Handyparkens zu fördern und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu steigern, hat sich die Initiative D21, ein Zusammenschluss von Politik und Wirtschaft, mit diesem Thema befasst und in Zusammenarbeit mit Partnern in einer Projektgruppe Hindernisse und Lösungswege für das bequeme Bezahlen der Parkgebür über das Handy herausgearbeitet. Das Ergebnis war ein Katalog von Qualitätskriterien zur Zertifizierung von Handyparken-Betreibern. Durch einheitliche Qualitätskriterien soll eine höhere Transparenz bei den Kunden der Abrechnungssysteme geschaffen werden. Außerdem erleichtert die Zertifizierung es den zumeist kommunalen Auftraggebern den richtigen Betreiber auszuwählen und die Normierung kann den Genemigungsprozess beschleunigen.
Mit dem D21-Kriterienkatalog werden von Betreibern nun betriebliche Verfahren zu Fragen der Datenübertragung, des Datenschutzes, der Abwicklung der Finanzströme und vielem mehr abverlangt. Die Durchführung des Zertifizierungsverfahrens nach den D21-Kriterien erfolgt nach einstimmigem Beschluss der Projektgruppe durch die Deutsche Telematikgesellschaft TelematicsPro e.V. in Berlin. Allerdings ist die Teilnahme an einer Zertifizierung für die Betreiber freiwillig. Trotzdem haben sich schon drei Handyparken-Anbieter zur Qualitätsprüfung angemeldet: Stadtwerke Lemgo, Parkmobil Deutschland GmbH (München) und M-Parking GmbH (Berlin). Sie erhoffen sich Vorteile bei den Auftraggebern und eine höhere Akzeptanz bei den Nutzern.
Doch die Zertifizierung ist nur ein erster Schritt. Derzeit endet die Nutzbarkeit des mobilen Service noch an der jeweiligen Stadtgrenze. Als nächsten Schritt plant die D21-Projektgruppe daher die Einrichtung eines deutschlandweiten Handyparken-Portals. Autofahrerinnen und Autofahrer können dann im Rahmen ihrer Verträge mit ihren örtlichen Betreibern auch in jeder anderen Stadt mit dem Handy "parken" - sofern sich ihr örtlicher Betreiber dem Portal angeschlossen hat. Wenn die Kosten für die Einführung durch die Standardisierung sinken und im Rahmen eines Portals eine Vereinheitlichung stattfindet, werden die KFZ-Besitzer das Handyparken-System wahrscheinlich auch öfter nutzen müssen. Keine der notorisch klammen Kommunen kann es sich leisten, auf zusätzliche Einnahmen durch Vermietung von öffentlichem Grund zu verzichten, zumal Einnahmerisiken wie Zerstörung von Parkautomaten oder der Diebstahl des Inhalts bei dieser elektronischen Variante wegfallen.
manmanman