O2 hat die Regelung zum Guthabenverfall beim Tarif LOOP vorerst ausgesetzt.
O2 setzt die Regelungen zum Guthabenverfall beim eigenen Prepaid-Tarif LOOP vorerst aus. Das hat der Netzanbieter jetzt in einem Newsletter dem Fachhandel bekanntgegeben. Damit beugt sich O2 vorerst dem Urteil des Münchener Oberlandesgericht.
Wie wir bereits berichteten, bestätigte das Oberlandesgericht München die Entscheidung des Münchener Landgerichts, das es dem Mobilfunkprovider untersagte, die Guthaben seiner Kunden nach 12 Monaten ohne Aufladung verfallen zu lassen bzw. nach Kündigung des Vertrages. Beide Gerichte sahen darin eine unangemessene Benachteiligung der Kundschaft.
Zur weiteren Neugestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wollte sich O2 noch nicht festlegen. Dafür will das Unternehmen die Urteilsbegründung abwarten. Auch die anderen Netzbetreiber wollen erst die schriftliche Urteilsbegründung genauer prüfen, bevor sie ihre Regelungen umgestalten. Sie haben bis jetzt den Verfall von Guthaben noch nicht ausgesetzt.
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