Die Bundesnetzagentur hat die Netzbetreiber aufgefordert, schnellstmöglich ihre Anträge zur Prüfung und Genehmigung der Terminierungsentgelte einzureichen. Mit einer Entscheidung über die Höhe der Gebühren ist vermutlich im November zu rechnen.
Die Bundesnetzagentur plant die Senkung der Terminierungsentgelte. Da die Netzbetreiber in der Vergangenheit keine einheitliche Lösung finden konnten, soll überhöhten Kosten für die Weiterleitung von Gesprächen aus anderen Netzen ein Riegel vorgeschoben werden. Dies möchte der Regulierer erreichen, indem sich die Anbieter ihre Preise künftig von der Netzagentur genehmigen lassen müssen, bevor sie diese einführen. Die Preise für die Weiterleitung externer Telefonate sind noch unklar, zunächst müssen die Netzbetreiber entsprechende Belege für ihre Kosten, die ihnen bei der Weiterleitung entstehen, an die Behörde weiterleiten, anschließend wird über die Höhe der Gebühren entschieden. Unklar ist zudem, ob die Anbieter je nach Größe unterschiedlich hohe Entgelte fordern dürfen oder ob ein einheitlicher Wert festgelegt wird.
Bereits im April dieses Jahres hatte die Bundesnetzagentur den Netzbetreibern mitgeteilt, dass sie sich bei der Regulierung der Preise an den Kosten orientieren werde, dennoch halten die Anbieter dieses Verfahren für ungeeignet, da es mit einem zu hohen Aufwand verbunden sei. Nun wurden sie jedoch angewiesen, ihre Anträge auf Genehmigung ihrer Entgelte schnellstmöglich einzureichen. Mit einer Entscheidung des Regulierers über die maximale Höhe der Gebühren ist vermutlich im November zu rechnen.
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