Das Verwaltungsgericht Köln hat die seit August 2006 geltende Verordnung zur Regulierung des deutschen Mobilfunkmarktes aufgehoben. Die Bundesnetzagentur kündigte Widerspruch gegen das Urteil an.
Das Verwaltungsgericht Köln hat infolge einer Klage der Netzbetreiber die seit August 2006 geltende Regulierung des deutschen Mobilfunkmarktes aufgehoben. Die Verordnung hatte vorgesehen, dass sich die Anbieter eine Änderung der Entgelte für die Zustellung von Anrufen im Vorfeld durch die Bundesnetzagentur genehmigen lassen müssen.
Gesamtmarkt für Telekommunikation in
Deutschland
Großansicht | Quelle: VATM
Die Behörde kündigte an, gegen das Urteil "unverzüglich" Widerspruch einzulegen, laut BNetzA-Präsident Matthias Kurth habe man die Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes sowie des EU-Rechts strikt eingehalten. Die Bundesnetzagentur wolle die Entscheidung des Verwaltungsgericht Köln eingehend analysieren und vor dem Bundesverwaltungsgericht in Revision gehen. Unabhängig von den Urteilen sind die Regulierungsverfügungen der BNetzA vom vergangenen August bis zu einer anderweitigen gerichtlichen Eilentscheidung derzeit vollziehbar. Nach Angaben der Mobilfunkanbieter hätten Terminierungsentgelte einen erheblichen Anteil am Umsatz, in den letzten Berechnungszeiträumen konnten daher vereinzelt Rückgänge bei den Ertragszahlen beobachtet werden.
Es wurden noch keine Kommentare abgegeben.