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Autor: Rene Melzer | 02.07.2007 - 15:30 | 0

GEMA kündigt Klingeltonverträge mit der BITKOM

Nachdem es zwischen der GEMA und der BITKOM zu keiner Einigung in wichtigen Punkten zur Urheberrechtsabgabe kam, hat die Verwertungsgesellschaft von ihrem Sonderkündigunsrecht Gebrauch gemacht und die Rahmenverträge für Ruftonmelodien, Musik-Downloads und Streaming aufgelöst. Jetzt sollen die Gerichte die strittigen Fragen klären.

GEMA kündigt Klingeltonverträge mit der BITKOM

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat zu ihrem letzten Mittel gegriffen und die Rahmenverträge für Ruftonmelodien, Downloads und Streaming mit dem Branchenverband BITKOM gekündigt, nachdem es im andauernden Streit um die Urheberrechtsabgaben für die Nutzung von Musik auf Mobiltelefonen und im Internet zu keiner Einigung kam.

Nach zähen Verhandlungen hatte die GEMA im Januar eine Vereinbarung mit dem Branchenverband geschlossen, die den Zeitraum von 2003 bis 2007 umschließt. Noch offene Tarif- und Abrechnungsfragen sollten innerhalb der ersten sechs Monate gemeinsam geklärt werden. Doch an diesen Punkten stockten die Verhandlungen, wie die GEMA erklärte, deshalb habe sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Kern des Streites ist die angemessene Vergütung der Urheber bei Abonnement-Modellen. Hier sei die BITKOM nach Aussage der GEMA zu keinen Zugeständnissen bereit gewesen. Insbesondere in der Kritik der Verwertungsgesellschaft steht das BITKOM-Mitglied Jamba, das nach Aussage des GEMA-Vorstandsvorsitzenden Harald Heker "als aggressivstes Unternehmen" im Bereich Musik-Abonnements fürs Handy "nicht zur Offenlegung der Zahlen und zu einigungsfähigen Kompromissen bereit" sei. Gegen das Unternehmen läuft derzeit ein Schiedsverfahren seitens der GEMA, mit dem Ziel Jamba zur Offenlegung der Geschäftszahlen und zur Zahlung angemessener Vergütungen zu bewegen.

Als Konsequenz aus der Kündigung der Verträge müssen nun Anbieter von Music on Demand oder Handyruftönen ihre Lizenzen jeder für sich anhand vorgegebener Tarifgruppen aus dem Repertoire der Verwertungsgesellschaft erwerben. Zudem fallen die Nachlässe weg, die für sie als Mitglieder der BITKOM in den Verträgen vereinbart worden war. Die GEMA wird jetzt die Gerichte einschalten, um die noch offenen Fragen auch im Verhältnis zu anderen BITKOM-Mitgliedern klären zu lassen.

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