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Autor: Rene Melzer | 25.09.2007 - 07:56 | 0

Gericht: Roamingsperre ist Grund für fristlose Kündigung

Der Mobilfunkanbieter o2 hat seinen Netzausbau lange hinausgezögert, schließlich konnten dessen Kunden dank des Roamingabkommens mit T-Mobile auch über das Fremdnetz telefonieren. Jetzt baut o2 sein eigenes Netz aus und lässt das Roaming Stück für Stück abschalten - zum Nachteil einiger o2-Kunden.

Gericht: Roamingsperre ist Grund für fristlose Kündigung

Im Zuge sinkender Minutenpreise für Sprachdienste, schmerzen die hohen Terminierungsentgelte jeden Netzbetreiber. Daher investiert o2 seit kurzem wieder verstärkt in die eigene Unabhängigkeit. Die Ablösung vom T-Mobile Netz, auf das o2-Kunden über ein Roamingabkommen der beiden Netzbetreiber Zugriff haben, ist Teil der Neuausrichtung des kleinsten deutschen Netzbetreibers. Das eigene Netz wird sukzessive ausgebaut und das Roaming dafür abgeschaltet. Leider kommen im Zuge dieser Umstellung einige Kunden in Bedrängnis – wo gestern noch bester Empfang war, ist heute nur noch Rauschen in der Leitung.

Ein Nutzer, den die Abschaltung des Roamings in seinem Wohnort traf, wollte daraufhin den Vertrag kündigen, weil o2 die zugesagten Leistungen nach eigener Meinung nicht mehr erbrachte. Der Netzbetreiber akzeptierte die Kündigung nicht und der Kunde zog vor Gericht. Nun hat das Amtsgericht München dem o2-Kunden Recht gegeben und den Mobilfunkanbieter dazu verurteilt, ihn rückwirkend zum 7. Februar dieses Jahres aus dem Vertrag zu entlassen. Dem Gericht zufolge wurde die vereinbarte Leistung von o2 nicht erbracht. Der Kunde habe seit Dezember 2006 keine Möglichkeit, das Netz von T-Mobile zu nutzen - das o2-Netz war hier ebenso wenig verfügbar.

Den Einwand von o2, dass die Netzabdeckung nicht an jedem Ort gewährleistet werden kann, ließ das Gericht nicht gelten: "Am Wohnort des Klägers wäre mobiles Telefonieren unproblematisch möglich, wenn die Beklagte dies nicht durch die Sperrung des D1-Netzes unterbinden würde." Der Netzbetreiber war jedoch zur Aufhebung der Sperre am Wohnort des Klägers nicht bereit.

Das könnte ganz praktische Gründe haben, denn es lassen sich nur so genannte LAC-Bereiche (Location Area Code) für das Roaming sperren. Eine Location Area ist die logische Zusammenfassung von mehreren benachbarten Zellen innerhalb des gleichen Netzanbieters. Einzelne Basisstationen darin lassen sich nicht entsperren und die Sperre des gesamten Gebietes aufzuheben, ist von o2 wegen des grundsätzlich vorhandenen eigenen Netzes nicht erwünscht.

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