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Autor: Frank Kabodt | 28.09.2007 - 15:11 | (2)

Millionenschaden: Verbraucherzentrale verklagt o2

Die Verbraucherzantrale Hamburg hat den Münchner Netzbetreiber o2 auf die Herausgabe interner Informationen verklagt. Wie die Verbraucherschützer mitteilen, habe das Unternehmen fehlerhaft bei der Umrechnung von D-Mark in Euro gehandelt und dadurch einen Geldvorteil in zweistelliger Millionenhöhe von seinen Kunden erhalten.

Millionenschaden: Verbraucherzentrale verklagt o2

Für Deutschlands kleinsten Netzbetreiber o2 - vormals VIAG Interkom - könnte es jetzt teuer werden. Wegen der fehlerhaften Umrechnung des DM/Euro-Faktors (1,95583) fordert die Hamburger Verbraucherzentrale vom Anbieter die Rückzahlung des durch die Fehlberechnung erzielten Gewinnes. Laut Günter Hörmann, Geschäftsführer der VZHH, könnte es um einen zweistelligen Millionenbetrag gehen. Im Herbst 2001 hatte der Anbieter die Minutenpreise für Mobiltelefonate von D-Mark in Euro umgerechnet. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale hätte allerdings nur der Rechnungsbetrag in Euro ausgegeben werden dürfen; durch die falsche Berechnung sei es zu "erheblichen Rundungsdifferenzen" zu Lasten der Kunden gekommen.

Um die Sachlage zu klären, wandten sich die Verbraucherschützer an das Landgericht München. Da es sich jedoch um europäisch geltende Umrechnungsregeln handelte, reichte das die die Klage an den Europäischen Gerichtshof weiter, der sich in seinem Urteil der Auffassung der Verbraucherzentrale anschloss. o2 habe mit der falschen Umrechnung Zusatzgewinne verdient, "die dem Unternehmen nicht zustehen und die es nicht behalten darf", wie Hörmann fordert. Problematisch ist die Berechnung der Höhe des entstandenen Schadens. Während die Verbraucherschützer von 1 Euro je Kunde und Monat ausgehen, kann der tatsächliche Betragt nur schwer ermittelt werden - sowohl die genaue Höhe der Differenz, als auch die Dauer der Umrechnung und die Zahl der betroffenen Kunden sind nicht bekannt. Mit der jetzt eingereichten Auskunftsklage vor dem Landgericht München strebt die Verbraucherzentrale die Herausgabe der Informationen durch den Netzbetreiber an.

Sollten die Summen irgendwann ermittelt sein und ausbezahlt werden, kann sich jedoch kein damaliger Kunde des Netzbetreibers über Rückzahlungen freuen; laut Gesetz fließen die "Unrechtsgewinne" in die Staatskasse.

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Kommentare
  1. 01.10.07 20:39 Anonymous (Gast)

    Genau meiner Meinung. Da soll 02 lieber gleich das Geld "behalten".

  2. 29.09.07 03:45 Anonymous (Gast)

    "Unrechtsgewinne" fließen in die Staatskasse? Wie immer geht von Verbrechern
    verdientes Geld an Verbrecher...

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