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Autor: Rene Melzer | 05.10.2007 - 11:50 | 0

Bundesbehörden nutzen Handys nicht als Wanzen

Das Bundesinnenministerium hat in einer Stellungnahme erklärt, Handys würden nicht von den Strafverfolgungsbehörden des Bundes manipuliert, um Gespräche mitzuhören. Allerdings spricht es nicht über die Pläne der Geheimdienste und der Landesbehörden.

Von keiner der Strafverfolgungsbehörden des Bundes werden Handys als Abhörgeräte genutzt. Das hat das Bundesinnenministerium auf Anfrage der Fraktion der Linken im Bundestag versichert. Weder die Bundespolizei noch das Bundeskriminalamt (BKA) oder das Zollkriminalamt setzen demnach Mobiltelefone als Wanzen ein. Darüber hinaus sei die Verwendung dieser Technik weder zu repressiven noch zu präventiven Zwecken geplant. Die Stellungnahme beschränkt sich ausdrücklich auf die Bundesbehörden. Über die Praxis der Landesbehörden könne keine Aussage getroffen werden, da es sich um Angelegenheit der Länder handle. Auch über die Verwendung der Technik durch die Geheimdienste könne man nur das zuständige parlamentarische Kontrollgremium informieren – unter Ausschluss der Öffentlichkeit selbstverständlich.

Einem Bericht des Spiegel zufolge sei die Polizei in der Lage, Gespräche von Verdächtigen über die Freisprecheinrichtung eines Mobiltelefons mitzuhören. Der Zugriff auf die Handysoftware sei ohne direkten Kontakt über WLAN, Bluetooth und "Over the Air" möglich und könne durch Trojaner, Spiele, Klingeltöne und Bilddateien erfolgen. Die Landeskriminalämter aus Bayern und anderen Bundesländern haben dem Bericht nach bestätigt, die Technik zu nutzen.

Auf die Anfrage, wie das Handy vor dem Missbrauch als Wanze geschützt werden kann, verweist das Bundesinnenministerium auf die Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Demnach sei die sicherste Art vor Missbrauch, das Mobiltelefon zu Hause zu lassen. Auch eine Abschaltung von WLAN, Bluetooth und Infrarot würde bereits Schutz bringen.

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