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Autor: Frank Kabodt | 11.10.2007 - 15:37 | (1)

Freestyle Moto-X III: Motocross mit Hals- und Beinbruch-Garantie

Motocross ist nichts für kleine Mädchen. Mit Freestyle Moto-X III bringt i-play im Oktober ein neues Rennspiel auf den Markt, das vor allem durch seine 3D-Grafiken und die Physik-Engine überzeugt. Zudem kann der Fahrer in Bonusleveln zeigen, wie mutig er wirklich ist.

Freestyle Moto-X III: Motocross mit Hals- und Beinbruch-Garantie

Der kalifornische Handyspiele-Entwickler i-play scheint mit seinen 3D-Games erfolgreich unterwegs sein zu. Nachdem im Juli 2007 FIA World Rally Championship vorgestellt wurde, kommt nun mit Freestyle Moto-X III ein weiteres Rennspiel auf den Markt - diesmal findet sich der geneigte Zocker jedoch auf dem Motorad wieder.

Bevor man sich als Motocross-Champ feiern lassen kann, müssen auf den Straßen von L.A. zunächst die eigenen Fähigkeiten verbessert werden. Zu den Highlights des Spiels gehört die Physik-Engine, die sich mit jedem Titel der bislang dreiteiligen Rennserie verbessert hat. Erst sie ermöglicht dem Fahrer 180-Grad-Drehungen ums eigene Bike und 360-Grad-Airtricks. Mit der Rag-Doll-Engine merkt man schnell, wer auf dem Motorrad nichts verloren hat: bei einer schlechten Landung haut es den Fahrer vom Sattel.

Wer neben der Rennstrecke etwas erleben möchte, kann in Bonusleveln verschiedene "Todessprünge" wagen. Dazu gehören Kamikaze, der Big Jumb, Superman und Tsunami. Und wen es jetzt nicht mehr im Sessel hält, der kann sich Freestyle Moto-X III ohne Abo direkt im Games-Shop von AreaMobile herunterladen.

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Kommentare
  1. 23.05.11 15:18 Ling Snelson (Gast)
    garantiefall

    Kennt sich jemand mit der Reklame verbunden mit einer Gewährleistung aus? Genauer: Falls ein Onlineshop für Handwerksprodukte ein Artikel mit einer dreijährigen Gewährleistung vertreibt, ohne in der Werbung den Konsumenten auf seine gesetzlichen Rechte hinzuweisen und die Voraussetzungen der Gewährleistung darzustellen, verstößt diese Werbung dann gegen das Gesetz? Muss es also ein Internetverkäufer unterlassen, mit Garantien ohne gesetzliche Informationspflichten Werbung zu machen?

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