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Autor: Stefan Schomberg | 06.12.2007 - 14:04 | 0

Gerichtsurteil: Feuchtigkeit im Handy ist kein Wasserschaden

Wer hat das nicht auch schon mal erlebt: ständig hängt sich das Handy auf, zickt herum und tut einfach nicht das, was es tun soll. Irgendwann hat man die Faxen dicke und geht zum Händler, um es umzutauschen. Doch damit fangen die Probleme erst richtig an…

Gerichtsurteil: Feuchtigkeit im Handy ist kein Wasserschaden

Nach ständigen Problemen und einem erfolglosen ersten Reparaturversuch schickte ein Österreicher sein Handy erneut in die Werkstatt. Doch diesmal wurde Feuchtigkeit im Inneren des Handys gefunden. Das war dem Händler Grund genug, die erneute Behebung des Fehlers zu versagen, schließlich herrscht nach wie vor die Meinung, dass Wasserschäden bei Mobiltelefonen ausschließlich auf unsachgemäßen Umgang des Nutzers zurückzuführen seien.

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Wasserschaden ausgeschlossen:
Casio GzOne W42CA

Doch der Handybesitzer ließ die Sache nicht damit auf sich beruhen, auch wenn es nur um einen Wert von 99 Euro ging. Er gab den Anspruch auf Wandlung des Vertrags und Rückzahlung des Kaufpreises an die Arbeiterkammer ab, die den Händler im Anschluss verklagte. Ein hinzugezogener Sachverständiger kam zu dem Schluss, dass nicht die Feuchtigkeit, sondern ein Problem der Elektronik ursächlich für den Defekt sei. Daraufhin sprach das Gericht dem Kläger die Rückzahlung des Kaufbetrages bei Rückgabe des defekten Handys zu. "Der gängige Einwand, Gewährleistung bei Handys wegen 'Feuchtigkeitsschäden' einfach abzulehnen, ist möglicherweise des öfteren vorgeschoben und zu Unrecht erhoben", so der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in Österreich zu der Entscheidung.

Größtes Problem bei derartigen Streitigkeiten: bei vergleichsweise geringem Streitwert kommen schnell Gerichtskosten in Höhe von mehreren tausend Euro hinzu. Im konkreten Fall erzeugten 99 Euro Streitwert fast 9000 Euro zusätzliche Kosten. Das erkläre auch, warum derartige Vorkommnisse normalerweise nicht vor Gericht landeten, besonders, wenn man keine Rechtsschutzversicherung habe. Darum seien die meisten Käufer auf die Kulanz der Händler angewiesen, so der VKI weiter. Bleibt zu hoffen, dass auch deutsche Gerichte der Sichtweise der Wiener Kollegen folgen werden.

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