Die Zahl der überwachten Telefonanschlüsse hat im vergangenen Jahr einen Höchststand erreicht. Besonders Mobiltelefone sind immer häufiger Ziel von Abhörmaßnahmen betroffen, dabei darf die Überwachung nur bei Fällen besonders schwerer Kriminalität eingesetzt werden.
Die Bundesnetzagentur hat die Jahresstatistik zur Telefonüberwachung für das vergangene Jahr veröffentlicht. Danach wurden 2007 insgesamt 44.278 Anschlüsse abgehört, ein neuer Höchststand. Nach der Strafprozessordnung dürfen Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation nur in Fällen von besonders schwerer Kriminalität angewendet werden. Dazu bedarf es grundsätzlich einer richterlichen Anordnung. Vor allem die Zahl der überwachten Handys stieg um fast 9,5 Prozent auf 39.200 Anschlüsse. Grund sei die stark wachsende Zahl der Mobilfunkteilnehmer, erklärte die Behörde. Sie habe im Jahr 2007 um 13 Prozent zugenommen. Die Überwachung der Festnetzanschlüsse ging auf 5.078 Rufnummern zurück.
Die frühere gesetzliche Verpflichtung der Betreiber von Telekomanlagen, eine Jahresstatistik zu den Überwachungsmaßnahmen zu erstellen sowie der gesetzliche Auftrag der Bundesnetzagentur, diese zu veröffentlichen, sind zum 1. Januar 2008 weggefallen. Die Aufgabe übernehmen nun die Bundesländer, der Generalbundesanwalt und das Bundesamt für Justiz. Die Länder und der Generalbundesanwalt berichten dem Bundesamt für Justiz jährlich jeweils bis zum 30. Juni des folgenden Jahres über die Überwachungsmaßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Das Bundesamt für Justiz erstellt eine Übersicht zu den im Berichtsjahr bundesweit angeordneten Maßnahmen und veröffentlicht sie im Internet.
hehe dann ist chat ja sicher
bsoenders wenn man über was ILLEGALES redet