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Autor: Rene Melzer | 15.07.2008 - 11:34 | (4)

Gerichtsurteil: Handyverbot am Steuer gilt auch für Navigation

Die Verwendung des Handys am Steuer eines Autos ist bis auf wenige Ausnahmen untersagt. Auch neue Funktionen wie das Navigieren per Handy fallen unter das Verbot, solange das Handy dafür in die Hand genommen wird. Das entschied jetzt das Kölner Oberlandesgericht.

Gerichtsurteil: Handyverbot am Steuer gilt auch für Navigation
6210 navigator foto mwc

6210 Navigator von Nokia

Das Anfassen des Mobiltelefons innerhalb des Autos ist für den Fahrer strengstens untersagt. Auch zum Navigieren darf das Telefon nicht in die Hand genommen werden, entschied jetzt das Oberlandesgericht Köln. Die Richter wiesen die Beschwerde eines Autofahrers zurück, den das Amtsgericht Bonn wegen der Nutzung seines Handys am Steuer zu einer Geldbuße von 70 Euro verurteilt hatte. Der Mann wies vergeblich darauf hin, dass er das Mobiltelefon nur zum Navigieren in die Hand nahm und nicht, um während der Fahrt zu telefonieren.

Das Gericht berief sich auf die Straßenverkehrsordnung, in der die Nutzung eines Handys während der Fahrt untersagt ist, wenn der Fahrer das Gerät dafür aufnimmt oder hält. Nach Ansicht der Richter beinhaltet der Begriff "Nutzung" sämtliche Bedienfunktionen. Das schließt auch die Möglichkeiten zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten ein, die von Mobiltelefonen neuerer Bauart zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzung als Navigationshilfe beinhaltet nach Meinung des Gerichts einen Datenabruf und damit, ähnlich der Teilnahme am Internet, eine Kommunikation im weiteren Sinne.

Der Autofahrer sei durch das Handy vom Verkehr abgelenkt und könne die Hände vorübergehend nicht am Steuer halten. Das gilt auch, wenn der Fahrer eine gespeicherte Notiz, eine Telefonnummer oder die Uhrzeit abliest und das Handy als Diktiergerät nutzt. Die Richter machen eine einzige Ausnahme: wenn der Fahrer das Handy an einen anderen Ort im Fahrzug legt. Dies habe keinen konkreten Bezug zu den Bedienfunktionen des Telefons und sei deshalb nicht verboten. Das Telefonieren über eine Freisprecheinrichtung ist ebenso erlaubt. Auch den Navigationsanweisungen darf während der Fahrt weiterhin zugehört werden. Das Handy während der Fahrt anzufassen, etwa um ein neues Ziel einzugeben, kann von der Polizei wiederum mit einem Bußgeld und Punkten in der Verkehrssünder-Datei geahndet werden. Denn sie könne nicht erkennen, ob ein Autofahrer mit dem Gerät seine Routenplanung vornimmt, zitiert die Süddeutsche Zeitung den ADAC-Sprecher Maximilian Maurer. Die Beamten müssten davon ausgehen, dass der Autofahrer mit dem Handy telefoniert.

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Kommentare
  1. 15.07.08 21:51 F-rouz

    Hmmm eine andere Frage...
    Ich habe einen MP3-Player (Samsung T10), der über
    Bluetooth Freisprechen und auch das Wählen von Rufnummern auf einem verbundenen
    Handy erlaubt.
    Der Player ist mit dem Radio (Line-In) verbunden, und als
    Mikrofon wird das interne Mikrofon benutzt. Das funktioniert ganz gut
    soweit.
    Den Player während der Fahrt zu bedienen ist ja nicht verboten, oder?
    Damit lässt sich jede beliebige Nummer aus dem Adressbuch wählen und fröhlich
    rumtelefonieren - ist DAS jetzt erlaubt? ;)

  2. 15.07.08 18:34 DeathAngel (Handy Profi)

    Ist alles der selbe Blödsinn...

    Solange andere beim fahren rauchen dürfen
    kann ich auch nen Handy bedienen...

    Also eigentlich ist telefonieren so
    ziemlich das ungefährlichste bei der Nutzung des Handys während der Fahrt, da es
    eigentlich das einzige ist wo man nicht aufs Handy sieht im gegensatz zu Mails /
    SMS schreiben oder Navigationsrouten planen oder Spiele spielen oder was weiß
    ich die breite Masse noch mit dem Ding machen "kann" ...

    Aber wie gesagt
    solange andere rauchen dürfen wird es ne reine Diskriminierung bleiben ^^


    Btw ich hasse Headsets... hab ein Bluetooth und für jedes zusätzlich noch
    nen Kabelgebundenes und alle sind im Handschuhfach... Wenn mir einer erklärt wie
    man die "sicher" ausm Handschuhfach rauskriegt und zum nutzen anschließt bevor
    der andere aufgelegt hat, natürlich während der Fahrt, denk ich über die Nutzung
    nochmal nach :D

  3. 15.07.08 16:26 Anonymous (Gast)

    Am Schärfsten find ich ja, dass man das Handy im Auto "an einen anderen Ort"
    legen kann, ohne dass einem was passiert. Ich mein, ich möchte den sehen, der
    dabei beide Hände am Steuer hat. Und hinschauen, wo ich es ablege, muss ich ja
    auch - ergo nicht mehr beide Hände am Steuer UND Augen für einen Moment nicht
    auf der Straße... Wo ist da jetz der Unterschied, wenn ich kurz die Uhrzeit
    ablese???

    Also, was ein Humbug. Entweder ganz oder gar nicht.

  4. 15.07.08 12:44 Oh-Mann (Gast)

    Geht es denen noch gut?
    Was ist wenn:
    - ich etwas im Auto esse
    - ein Navi
    bendiene
    - die Navi-Daten auf der Speicherkarte gespeichert sind und somit
    KEINE Kommunikation statt findet
    - im Auto geraucht wird

    Bei Nutzung der FSE
    (kabelgebunden OHNE Annahmeknopf) muß ich ja auch zumindest die grüne
    Höhrertaste drücken

    Was ist, wenn das Handy in einer Halterung steckt und ich
    es mit einem Finger bediene?

    Wo ist der Unterschied zur Bedienung des
    Radios?

    ALLES *****EN!!!!

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