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Autor: Andreas Seeger | 01.08.2008 - 11:47 | (10)

Abgemahnt: Viele AGB in Mobilfunkverträgen sind unzulässig

Anbieter von Mobilfunkdienstleistungen verwenden noch immer zahlreiche unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Zu dieser Einschätzung kommt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) nach einer ausführlichen Überprüfung. Insgesamt 19 Anbieter haben die Verbraucherschützer abgemahnt.

Abgemahnt: Viele AGB in Mobilfunkverträgen sind unzulässig

Gegenstand der Untersuchung waren insbesondere Preis- und Leistungsänderungsvorbehalte, Haftungsregelungen sowie Kündigungsklauseln. In sämtlichen überprüften Verträgen wurden unzulässige Klauseln zum Nachteil der Verbraucher gefunden. In einem Fall wurden gar 23 bedenkliche Regelungen beanstandet. Häufig behalten sich Anbieter das Recht vor, Preise, Leistungen und Geschäftsbedingungen jederzeit nahezu unbeschränkt ändern zu können. Derartig ausufernde Klauseln sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes grundsätzlich unwirksam. "Es kann einfach nicht sein, dass Handyanbieter die Kunden in Verträge mit möglichst langer Laufzeit zwingen, sich selbst jedoch jedes Türchen offen halten wollen", bemängelt Thomas Bradler, Rechtsexperte im Verbraucherzentrale Bundesverband.

Erfolgreich war der Bundesverband der Verbraucherzentralen auch mit einer Klage gegen den Mobilfunkanbieter Callmobile. In einem aktuellen Urteil untersagt das Oberlandesgericht Hamburg dem Mobilfunkanbieter, auf seiner Internetseite für Prepaidprodukte mit der Aussage "Keine Grundgebühr" zu werben, obwohl der Kunde eine "Administrationsgebühr" für den Fall leisten soll, dass sein Umsatz weniger als sechs Euro in drei Monaten beträgt. Dies sei irreführend, befand das Gericht - der Verbraucher könne aufgrund der Werbung und undeutlicher Kostenhinweise nicht mit Gebühren rechnen. Untersagt wurde Callmobile auch die Werbung mit dem Slogan "kostenlos Mobilnummer mitnehmen" , obwohl keine Erstattung der Gebühren erfolgt, die der vorherige Diensteanbieter für die Freigabe der Nummer berechnet. "Die Anbieter versuchen auf dem hart umkämpften Handymarkt immer öfter, Kunden durch leere Werbeversprechen zu gewinnen" , erklärt Cornelia Tausch, Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft. "Geschäftsmodelle, die auf frustrierten Kunden aufbauen, haben keine Zukunft."

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Kommentare
  1. 04.08.08 16:33 clown_august (Gast)

    gibts denn schon genauere infos zu den einzelnen abmahnungen?

  2. 01.08.08 18:58 Jasper (Gast)

    Schön. Ich werde wieder reinschauen.

  3. 01.08.08 15:09 Andreas Seeger (areamobile.de)

    Auf jeden Fall ein spannendes Thema. Bei uns ist aber gerade die halbe Redaktion
    im Sommerurlaub, sodass wir momentan keine Kapazitäten haben, um da nachzuhaken.
    Ich schau aber trotzdem mal, ob wir uns in der nächsten Woche nochmal intensiver
    mit dem Thema befassen können.
    Grüße

  4. 01.08.08 15:02 Jasper (Gast)

    Interessantes Thema - schade nur, dass nicht weiter auf die Einzelheiten
    eingegangen wurde. Sind der Redaktion Details zu den beanstandeten Regelungen
    bekannt? Auf der Homepage des Verbraucherschutzes ist lediglich eine Liste der
    Firmen/Provider zu finden, in deren Vertragswerk Fehler entdeckt wurden.
    Vielleicht lohnt es sich, hier noch einmal zu recherchieren.

  5. 01.08.08 14:04 Anonymous (Gast)

    Und wenn man schon verbessert, sollte man sich selbst keine Fehler leisten....
    "ABG" ?!? :-P

  6. 01.08.08 13:48 Anonymous (Gast)

    Interessante Kommentare hier zum Thema AGB´s ... ah nee, AGB... oder doch, ach
    egal... *an kopf kratz

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