AreaMobile News Abgemahnt: Viele AGB in Mobilfunkverträgen sind unzulässig

Abgemahnt: Viele AGB in Mobilfunkverträgen sind unzulässig

Autor: Andreas Seeger 01.08.2008 - 11:47 | Kommentare (10)
Gegenstand der Untersuchung waren insbesondere Preis- und Leistungsänderungsvorbehalte, Haftungsregelungen sowie Kündigungsklauseln. In sämtlichen überprüften Verträgen wurden unzulässige Klauseln zum Nachteil der Verbraucher gefunden. In einem Fall wurden gar 23 bedenkliche Regelungen beanstandet. Häufig behalten sich Anbieter das Recht vor, Preise, Leistungen und Geschäftsbedingungen jederzeit nahezu unbeschränkt ändern zu können. Derartig ausufernde Klauseln sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes grundsätzlich unwirksam. "Es kann einfach nicht sein, dass Handyanbieter die Kunden in Verträge mit möglichst langer Laufzeit zwingen, sich selbst jedoch jedes Türchen offen halten wollen", bemängelt Thomas Bradler, Rechtsexperte im Verbraucherzentrale Bundesverband.


Erfolgreich war der Bundesverband der Verbraucherzentralen auch mit einer Klage gegen den Mobilfunkanbieter Callmobile. In einem aktuellen Urteil untersagt das Oberlandesgericht Hamburg dem Mobilfunkanbieter, auf seiner Internetseite für Prepaidprodukte mit der Aussage "Keine Grundgebühr" zu werben, obwohl der Kunde eine "Administrationsgebühr" für den Fall leisten soll, dass sein Umsatz weniger als sechs Euro in drei Monaten beträgt. Dies sei irreführend, befand das Gericht - der Verbraucher könne aufgrund der Werbung und undeutlicher Kostenhinweise nicht mit Gebühren rechnen. Untersagt wurde Callmobile auch die Werbung mit dem Slogan "kostenlos Mobilnummer mitnehmen" , obwohl keine Erstattung der Gebühren erfolgt, die der vorherige Diensteanbieter für die Freigabe der Nummer berechnet. "Die Anbieter versuchen auf dem hart umkämpften Handymarkt immer öfter, Kunden durch leere Werbeversprechen zu gewinnen" , erklärt Cornelia Tausch, Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft. "Geschäftsmodelle, die auf frustrierten Kunden aufbauen, haben keine Zukunft."


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Kommentare
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philz95 01.08.2008 um 11:53

Der Plural von "AGB" bleibt bei "ABG" und lautet nicht "ABGs".

Andreas Seeger [Red.] 01.08.2008 um 12:09

Hi philz95,
danke für den Hinweis. Hab's gleich geändert.
Gruß

Kim-P Höhe (Gast) 01.08.2008 um 12:09

mecker,mecker...mecker...

umgangssprachlich sagt man aber oft AGBs oder AGBen
- ist das jetzzt sooo schlimm??

Udo (Gast) 01.08.2008 um 13:13

Beides, also mit -s und ohne -s ist laut Duden richtig und möglich! Mit -en ist
aber falsch!


http://www.studis-online.de/Studieren/Richtig_schreiben/abkuerzungen.php

giz (Gast) 01.08.2008 um 13:48

Interessante Kommentare hier zum Thema AGB´s ... ah nee, AGB... oder doch, ach
egal... *an kopf kratz

Anonymous (Gast) 01.08.2008 um 14:04

Und wenn man schon verbessert, sollte man sich selbst keine Fehler leisten....
"ABG" ?!? :-P

Jasper (Gast) 01.08.2008 um 15:02

Interessantes Thema - schade nur, dass nicht weiter auf die Einzelheiten
eingegangen wurde. Sind der Redaktion Details zu den beanstandeten Regelungen
bekannt? Auf der Homepage des Verbraucherschutzes ist lediglich eine Liste der
Firmen/Provider zu finden, in deren Vertragswerk Fehler entdeckt wurden.
Vielleicht lohnt es sich, hier noch einmal zu recherchieren.

Andreas Seeger [Red.] 01.08.2008 um 15:09

Auf jeden Fall ein spannendes Thema. Bei uns ist aber gerade die halbe Redaktion
im Sommerurlaub, sodass wir momentan keine Kapazitäten haben, um da nachzuhaken.
Ich schau aber trotzdem mal, ob wir uns in der nächsten Woche nochmal intensiver
mit dem Thema befassen können.
Grüße

Jasper (Gast) 01.08.2008 um 18:58

Schön. Ich werde wieder reinschauen.

clown_august (Gast) 04.08.2008 um 16:33

gibts denn schon genauere infos zu den einzelnen abmahnungen?