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Autor: Frank Kabodt | 19.09.2008 - 15:35 | (18)

ARAG Versicherung warnt vor Handynavigation am Steuer

Das Handy während der Autofahrt in die Hand zu nehmen, ist prinzipiell verboten. Jetzt warnt die ARAG Versicherung ihre Kunden vor der Verwendung von Navigationsfunktionen, die bereits in vielen Smartphones eingebaut sind. Wer von der Polizei erwischt wird, zahlt ein Bußgeld und kassiert Punkte. Die Warnung verkürzt allerdings das Urteil vom Juli 2008, auf das sie sich bezieht.

ARAG Versicherung warnt vor Handynavigation am Steuer

Die Rechtsschutzversicherung ARAG warnt ihre Kunden in einer aktuellen Mitteilung, das Handy für die Navigation zu benutzen. Denn "auch in dieser Funktion bleibt die Handynutzung verboten", wie deren Experten wissen. Denn gleichgültig, welchen Dienst des Telefons der Nutzer verwenden möchte: Er muss die Hände vom Lenkrad nehmen und ist zumindest in der Bedienphase abgelenkt. Das Handy darf aber nur angefasst werden, um es woanders hinzulegen. Alles andere ist verboten und wird mit Bußgeldern bestraft, schreibt die Versicherung.

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ARAG Versicherung warnt vor Handynavigation am Steuer

Die Mitteilung bezieht sich auf einen konkreten Fall im Juli 2008, stellt das Urteil jedoch verkürzt dar. Das Oberlandesgericht Köln verurteilte einen Autofahrer zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 70 Euro, weil er während der Fahrt mit seinem Auto das Handy zum Navigieren in die Hand genommen hatte. Das Gericht berief sich auf die Straßenverkehrsordnung, in der die Nutzung eines Handys während der Fahrt untersagt ist, wenn der Fahrer das Gerät dafür aufnimmt oder hält. Der Richter untersagte die Nutzung der Navigationsfunktion allerdings nicht komplett, den Anweisungen darf weiterhin während der Fahrt gefolgt werden. Möchte der Autofahrer jedoch beispielsweise ein neues Ziel eingeben, muss er vorher anhalten und den Motor ausmachen.

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Kommentare
  1. 11.02.11 01:21 Anonymous (Gast)

    Typisch nazikapitalistisch deutsch:


    § 23 (1a) StVG lautet: Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt,
    wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.

    Eine ausweitende Auslegung einer restriktiven Vorschrift zum Nachteil des Bürgers ist verfassungsrechtlich unzulässig; aber die für Verfassung interessieren sich Behörden und Gerichte in diesem Lande immer weniger.

  2. 22.09.08 08:42 Anonymous (Gast)

    @René,

    ist klar, verwarnt und Punkt weil er "drauf gekuckt" hat.... sowas
    gehört für mich in die Rubrik "Räuberpistole":... lächerlich, wie will ihm
    denn jemand nachweisen dass er drauf gekuckt hat wenn das Handy vorne in einer
    Halterung sitzt, also direkt im Blickfeld des Fahrers? Da schaut jeder Fahrer
    beim fahren zwangsweise hin.
    Also entweder hat er am Handy rumgefummelt, hatte
    es in der Hand, es lag auf dem Beifahrersitz oder sonstiges. Ein "drauf
    kucken" bei einem Handy in einer Halterung an der Windschutzscheibe ist
    selbstverständlich nicht verboten...

  3. 21.09.08 01:04 Anonymous (Gast)

    Vor ein paar Tagen ist auch ein Arbeitskollege von mir angehalten worden und
    musste 40€ bezahlen und hat einen Punkt bekommen weil er auf sein Handy geguckt
    hat.

    Da frag ich mich doch ernsthaft warum ich Rauchen, Essen, Trinken, das
    Radio verstellen, am Boardcomputer spielen, die Klima/Heizung einstellen
    darf????

    Wenn man nach dem Argument geht, das es Ablenken könnte, dürfte man
    ja noch nicht mal aufs Tacho gucken!

    Und bei der Handy-Navi nutzung versteh
    ich es erst recht nicht.

  4. 20.09.08 22:46 DeathAngel (Handy Profi)

    Mehr Informationen:
    » Handy am Steuer: Bis zu 594 Euro Bußgeld in den
    Urlaubsländern

    Sagt ja wohl alles oder xD

  5. 20.09.08 14:39 Anonymous (Gast)

    @Varra:

    Du bist echt noch nicht viel gereist. Glaube mir: Es gibt Länder, die
    noch viel bekloppter sind!

  6. 20.09.08 14:39 prosis

    Einfach lächerlich!

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