Das Handy während der Autofahrt in die Hand zu nehmen, ist prinzipiell verboten. Jetzt warnt die ARAG Versicherung ihre Kunden vor der Verwendung von Navigationsfunktionen, die bereits in vielen Smartphones eingebaut sind. Wer von der Polizei erwischt wird, zahlt ein Bußgeld und kassiert Punkte. Die Warnung verkürzt allerdings das Urteil vom Juli 2008, auf das sie sich bezieht.
Die Rechtsschutzversicherung ARAG warnt ihre Kunden in einer aktuellen Mitteilung, das Handy für die Navigation zu benutzen. Denn "auch in dieser Funktion bleibt die Handynutzung verboten", wie deren Experten wissen. Denn gleichgültig, welchen Dienst des Telefons der Nutzer verwenden möchte: Er muss die Hände vom Lenkrad nehmen und ist zumindest in der Bedienphase abgelenkt. Das Handy darf aber nur angefasst werden, um es woanders hinzulegen. Alles andere ist verboten und wird mit Bußgeldern bestraft, schreibt die Versicherung.
Die Mitteilung bezieht sich auf einen konkreten Fall im Juli 2008, stellt das Urteil jedoch verkürzt dar. Das Oberlandesgericht Köln verurteilte einen Autofahrer zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 70 Euro, weil er während der Fahrt mit seinem Auto das Handy zum Navigieren in die Hand genommen hatte. Das Gericht berief sich auf die Straßenverkehrsordnung, in der die Nutzung eines Handys während der Fahrt untersagt ist, wenn der Fahrer das Gerät dafür aufnimmt oder hält. Der Richter untersagte die Nutzung der Navigationsfunktion allerdings nicht komplett, den Anweisungen darf weiterhin während der Fahrt gefolgt werden. Möchte der Autofahrer jedoch beispielsweise ein neues Ziel eingeben, muss er vorher anhalten und den Motor ausmachen.
@René,
ist klar, verwarnt und Punkt weil er "drauf gekuckt" hat.... sowas
gehört für mich in die Rubrik "Räuberpistole":... lächerlich, wie will ihm
denn jemand nachweisen dass er drauf gekuckt hat wenn das Handy vorne in einer
Halterung sitzt, also direkt im Blickfeld des Fahrers? Da schaut jeder Fahrer
beim fahren zwangsweise hin.
Also entweder hat er am Handy rumgefummelt, hatte
es in der Hand, es lag auf dem Beifahrersitz oder sonstiges. Ein "drauf
kucken" bei einem Handy in einer Halterung an der Windschutzscheibe ist
selbstverständlich nicht verboten...
Vor ein paar Tagen ist auch ein Arbeitskollege von mir angehalten worden und
musste 40€ bezahlen und hat einen Punkt bekommen weil er auf sein Handy geguckt
hat.
Da frag ich mich doch ernsthaft warum ich Rauchen, Essen, Trinken, das
Radio verstellen, am Boardcomputer spielen, die Klima/Heizung einstellen
darf????
Wenn man nach dem Argument geht, das es Ablenken könnte, dürfte man
ja noch nicht mal aufs Tacho gucken!
Und bei der Handy-Navi nutzung versteh
ich es erst recht nicht.
Mehr Informationen:
» Handy am Steuer: Bis zu 594 Euro Bußgeld in den
Urlaubsländern
Sagt ja wohl alles oder xD
@Varra:
Du bist echt noch nicht viel gereist. Glaube mir: Es gibt Länder, die
noch viel bekloppter sind!
Einfach lächerlich!
Typisch nazikapitalistisch deutsch:
§ 23 (1a) StVG lautet: Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt,
wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.
Eine ausweitende Auslegung einer restriktiven Vorschrift zum Nachteil des Bürgers ist verfassungsrechtlich unzulässig; aber die für Verfassung interessieren sich Behörden und Gerichte in diesem Lande immer weniger.