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Handy gestohlen: Beim Handy Diebstahl schnell reagieren

Wenn das Handy gestohlen wurde, sollte die erste Aktion immer eine Sperrung der Simkarte sein, um die Folgekosten in Grenzen zu halten.

Derjenige, dem das Handy gestohlen wurde, sollte sich nicht darauf verlassen, dass die Polizei es bei einer entsprechenden Anzeige sofort orten lässt, um den Dieb dingfest zu machen! Das darf sie gar nicht, denn für eine Ortung benötigt sie die Zustimmung des Besitzers. Und das ist nach den Bestimmungen des Paragrafen 854 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Dieb, weil er „die tatsächliche Gewalt über die Sache" ausübt (die "Sache" ist in dem Fall das Handy).

Wenn ein Handy gestohlen wurde, hat man also nur die Chance, es selbst orten zu lassen, nachdem man es vorher auf einer geeigneten Plattform für die Ortung hat freischalten lassen. Das ist zum Beispiel über Handy-Ortung.org möglich. Dabei muss man aber im Besitz des Handys sein, denn es werden teilweise mehrere SMS für diese Freigabe benötigt, auf die man jeweils in einer genau vorgegebenen Form antworten muss.

Ein besonderes Problem stellt es dar, wenn ein Handy gestohlen wurde, bei dem die Gesprächsumsätze über einen Vertrag abgerechnet werden und dieses zum Zeitpunkt des Diebstahls eingeschaltet war und die Karte aktiviert gewesen ist. Dann liegt das Risiko eines Folgeschadens durch auflaufende Gesprächsgebühren bei einem Vielfachen des Wertes, den man durch den Verlust des Gerätes selbst einplanen muss. Der wichtigste Schritt ist hier ein sofortiger Anruf beim Netzbetreiber oder Provider, bei dem man den Vertrag abgeschlossen hat. Von dort aus kann binnen weniger Sekunden die Simkarte gesperrt werden. In den meisten Fällen haben die Anbieter dafür spezielle Hotlines, die rund um die Uhr und an 236 Tagen im Jahr besetzt sind. Bei einer Prapaidkarte muss man sich diese Sorgen glücklicherweise nicht machen, denn hier kann maximal das Guthaben aufgebraucht werden, das auf der Karte noch vorhanden ist.

Der zweite Weg sollte zur Polizei führen, um eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Diebstahls zu stellen. Dabei sollte man die Beamten bitten, einem umgehend eine Anzeigenbescheinigung oder hilfweise wenigstens die sogenannte Tagebuchnummer der Anzeige zu geben. Diese benötigt man nämlich zwingend, wenn man den Schaden bei seiner Versicherung geltend machen möchte. Das kann je nach Vertrag die Hausratversicherung oder eine Reisegepäckversicherung sein. Die Schadensmeldung, dass ein Handy gestohlen wurde, muss dort innerhalb von drei Werktagen vorliegen. Man beachte dabei, dass der Samstag als Werktag immer mitzählt.

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