Wer ein Handy im Auto benutzen möchte, sollte sich vorher genau die Straßenverkehrsordnung und den Bußgeldkatalog anschauen.
Der Beifahrer und die Insassen auf der Rückbank dürfen natürlich ungestraft während der Fahrt telefonieren. Daran hat auch die 2004 durchgeführte Änderung der Straßenverkehrsordnung nichts geändert. Doch für den Führer des Fahrzeugs gelten seitdem besondere Regelungen für das Handy am Steuer: Der Paragraf 23 der STVO sagt aus, dass der Fahrer das Mobiltelefon dann nicht benutzen darf, wenn er es dafür in die Hand nehmen oder halten muss.
Auch der Bußgeldkatalog wurde zeitgleich mit einigen Positionen ergänzt. Der Autofahrer, der sich nicht an diese Vorgaben hält und dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von vierzig Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Sogar Radfahrer werden zur Kasse gebeten, wenn sie während der Fahrt beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ertappt werden! Sie müssen in dem Fall immerhin mit 25 Euro Strafe rechnen, die von der Polizei sofort vor Ort abkassiert werden dürfen.
Doch auch schon vorher führte das Handy am Steuer zu rechtlichen Konsequenzen. Diese leitete man von den allgemeinen Sorgfaltspflichten ab, denen jeder Verkehrsteilnehmer nachkommen muss und berechnete ein Bußgeld von dreißig Euro für den motorisierten Verkehrsteilnehmer. Auch bei der Ermittlung der Schuld an Verkehrsunfällen hatte es fatale Folgen, wenn der Unfallgegner beweisen konnte, dass man zum Zeitpunkt des Unfalls das Handy am Steuer genutzt hatte.
In der Praxis bedeutet das, dass man als Fahrer das Handy im Auto nur zur Entgegennahme von Anrufen über eine Freisprecheinrichtung benutzen darf. Theoretisch dürfte man dazu nicht einmal eine Taste drücken müssen, denn dafür müsste man ja das Mobiltelefon in die Hand nehmen. Auch die aktive Anwahl für ein Telefonat fällt unter dieses Verbot, wenn das Handy keine sprachgesteuerte Anwahlfunktion besitzt.
Das Handy am Steuer kann noch weiterreichende Folgen haben. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn man schon ein ansehnliches Punktekonto in Flensburg hat und der eine Punkt das Zünglein an der Waage ist, das einem eine Nachschulung zum Punkteabbau beschert. Dann kommen noch 200 bis 250 Euro für den Punkteabbaulehrgang hinzu, den man übrigens innerhalb einer bestimmten Frist durchführen muss. Tut man das nicht, kann man mit einem Fahrverbot belegt werden. Hinzu kommt, dass einige Versicherer schon nachgezogen haben und ihre Verträge zur Haftpflicht so gestaltet haben, dass sie den Versicherten in Regress nehmen können, wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass er zum Zeitpunkt eines Unfalls das Handy am Steuer nutzte.
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