Mit einem Laufzeitvertrag für ein Handy kann man in der Regel sehr günstig telefonieren. Zu beachten ist jedoch die Kündigungsfrist (Handyvertrag).
Ein Handyvertrag bietet viele Vorteile. Die Gesprächsgebühren sind günstiger als bei Varianten, bei denen man per Vorkasse telefoniert. Man ist immer erreichbar und kann immer telefonieren, ohne dass man darauf aufpassen muss, ob denn das Guthaben für das gewünschte Gespräch noch ausreicht. Außerdem bieten viele Mobilfunkanbieter Flatrates in das eigene Netz, das Festnetz oder sogar in alle Netze an. Hier bezahlt man eine einmalige Grundgebühr und kann den ganzen Monat lang die gewählte Option nutzen.
Der Nachteil eines Handyvertrags ist die Bindung an einen einzigen Mobilfunkanbieter oft für zwei oder mehrere Jahre. Bei Neuabschluss eines Mobilfunkvertrages muss man sich in der Regel für zwei Jahre an den Anbieter binden. Die Gebühren werden für diesen Zeitraum festgeschrieben, das heißt, dass man vor Gebührenerhöhungen geschützt ist, aber auch nicht von Preissenkungen profitieren kann. Möchte man den Vertrag nach zwei Jahren kündigen, muss man sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen darüber informieren, bis wann man die Kündigung gegenüber dem Mobilfunkanbieter aussprechen kann. Manche Anbieter verlangen eine bis zu sechsmonatige Frist vor dem Ablauf des Vertrages. Das heißt, wenn der Vertrag am 31.12. beendet werden soll, muss bereits bis zum 30.06. des gleichen Jahres die Kündigung ausgesprochen sein. Versäumt der Kunde die Kündigungsfrist (Handyvertrag) und schickt seine Kündigung, welche schriftlich und per Einschreiben erfolgen sollte, nicht rechtzeitig, verlängert sich der Handyvertrag in der Regel um ein ganzes weiteres Jahr, in dem eine Kündigung ausgeschlossen ist. Auch die Konditionen ändern sich in der Regel nicht, sodass man an etwas gebunden ist, was man vor langer Zeit einmal vereinbart hat. Da sich die Konditionen für Handyverträge ständig ändern und meistens preiswerter oder lukrativer werden, ist man mit einer solchen erzwungenen Verlängerung oft schlecht beraten. Aus diesem Grund muss man einen Handyvertrag bereits vor dem Abschluss gut durchdenken und sich vorsichtshalber die Kündigungsfrist (Handyvertrag) im Kalender notieren.
Einige Mobilfunkanbieter geben ihren Kunden jedoch die Möglichkeit, auch bei einer unfreiwilligen Vertragsverlängerung ein neues Handy beanspruchen zu können oder den Tarif ändern zu können. Dies ist jedoch von den Geschäftsbedingungen des Mobilfunkanbieters abhängig.
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