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Handyvertrag kündigen: So kündigen Sie den Handyvertrag

Wer ein Handy besitzt oder benutzt, hat entweder eine Prepaid-Karte oder er hat irgendwann einen Mobilfunkvertrag mit einem Anbieter geschlossen. Wie kann man aber jetzt diesen Handyvertrag kündigen?

Den Handyvertrag kündigen kann ganz einfach sein. Jeder Mobilfunkprovider möchte natürlich, dass die Kunden nur bei ihm Verträge abschließen. Aus diesem Grund wird bereits seit Jahren ein harter Kampf um jeden einzelnen Kunden am Markt geführt. Zahlreiche attraktive Angebote in den unterschiedlichsten Varianten sollen den Kunden dazu bewegen, einen festen Handyvertrag abzuschließen und sich an ein Unternehmen zu binden. Möchte der Kunde nun aber seinen Handyvertrag kündigen, so freut das keinen Provider. Kündigen ist einfacher, als man vielleicht auf den ersten Blick denken mag.

Wichtige Voraussetzung, um den Handyvertrag kündigen zu können, ist die Kenntnis über die Laufzeit für den Handyvertrag. In der Regel beträgt diese Laufzeit 24 Monate. Wird zum Ablauf nicht der Handyvertrag gekündigt, verlängert sich die Laufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Es ist also unbedingt notwendig, möchte man seinen Handyvertrag kündigen, dies rechtzeitig zu tun.

Natürlich genügt es nicht, nur einen Tag vor Vertragsende den Handyvertrag zu kündigen. Alle Handyverträge haben eine feste Kündigungsfrist, die normalerweise drei Monate beträgt. Für den Kunden bedeutet dies, dass die Kündigung mindestens drei Monate vor Vertragsende beim Provider eintreffen muss. Ist dies nicht der Fall, wird der Vertrag wie bereits beschrieben, automatisch verlängert. Es reicht nicht, wenn das Kündigungsschreiben fristgerecht abgeschickt wird, der Anbieter muss es fristgerecht vorliegen haben. Daher sollte man schon frühzeitig daran denken, dass man den Handyvertrag kündigen möchte.

Immer wieder kommt es vor, dass eine Postsendung nicht beim Empfänger ankommt. Möchte man den Handyvertrag kündigen, sollte die Kündigung des Handyvertrages in jedem Fall per Einschreiben mit Rückschein versendet werden. So erhält der Kunde, der seinen Handyvertrag kündigen möchte, einen zweifelsfreien Beweis, dass das Kündigungsschreiben auch wirklich beim Empfänger eingetroffen ist und auch angenommen wurde. Dies ist dann wichtig, sollte es zu rechtlichen Streitigkeiten kommen. Die einfache Behauptung, man habe das Schreiben doch rechtzeitig versendet, genügt im Streitfall leider nicht. Es muss zweifelsfrei bewiesen werden, wann die Kündigung abgeschickt wurde und auch, wann sie der Mobilfunkprovider erhalten hat. Und dies ist nur mit einem Einschreiben mit Rückschein möglich, da der Empfänger den Erhalt quittieren muss und er auch namentlich festgehalten wird. Das Internet bieten zudem verschiedene Portale auch Musterbriefe an, mit denen man den Handyvertrag kündigen kann.

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